Saarland erleichtert Drohneneinsatz zur Wildtierrettung

8. Mai 2026
1 min Lesezeit

Saarland erleichtert Drohneneinsatz zur Wildtierrettung

Saarland - Was ist passiert – was dahinter steckt

Umweltinitiativen im Saarland: Drohneneinsatz erlaubt

() – Das saarländische Umweltministerium hat den Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung in Schutzgebieten deutlich vereinfacht. Eine neue Allgemeinverfügung ermöglicht den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in europäischen Schutzgebieten unter bestimmten Voraussetzungen.

Das teilte das Ministerium am Freitag mit.

Bislang mussten für solche Flüge häufig aufwendige Einzelfallgenehmigungen eingeholt werden. Die neue Regelung schafft nach Angaben von Umweltministerin Petra Berg einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen für Landwirte, Jäger und ehrenamtliche Wildtierrettungsteams.

Ziel ist es, insbesondere Rehkitze und Bodenbrüter während der Mahd vor schweren Verletzungen oder dem Tod zu bewahren.

Die Verfügung enthält klare Vorgaben zum Schutz von Natur und Tierwelt. So dürfen die Drohnen ausschließlich zur Wildtierrettung im Zusammenhang mit einer zulässigen Mahd eingesetzt werden.

Die Flüge müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben und möglichst störungsarm erfolgen. Die Allgemeinverfügung wurde am 7. Mai im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht und gilt jährlich im Zeitraum vom 15. April bis 15. Juli.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Drohne (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung in Schutzgebieten vereinfacht
  • Neue Allgemeinverfügung ermöglicht Nutzung von Wärmebildkameras unter bestimmten Voraussetzungen
  • Ziel ist der Schutz von Rehkitzen und Bodenbrütern während der Mahd

Warum ist das wichtig?

  • Erleichterung des Drohneneinsatzes zur Wildtierrettung in Schutzgebieten
  • Schutz von Rehkitzen und Bodenbrütern während der Mahd
  • Schaffung eines einheitlichen und rechtssicheren Rahmens für relevante Akteure

Wer ist betroffen?

  • Landwirte
  • Jäger
  • ehrenamtliche Wildtierrettungsteams

Zahlen/Fakten?

  • Erleichterung des Drohneneinsatzes zur Wildtierrettung in Schutzgebieten
  • Allgemeinverfügung ermöglicht Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras
  • Gültigkeitszeitraum: 15. April bis 15. Juli jährlich

Wie geht’s weiter?

  • Einsatz von Drohnen zu Wildtierrettung in Schutzgebieten
  • Regelung gilt jährlich vom 15. April bis 15. Juli
  • Flüge müssen störungsarm und im notwendigen Mindestmaß erfolgen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Don't Miss