Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesetzliche Änderungen zur Schrottimmobilienbeseitigung in Sachsen-Anhalt
Magdeburg () – Das Kabinett von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes (SOG LSA) beschlossen. Das teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.
Ziel ist es, Kommunen bei der Durchsetzung von Kosten für die Beseitigung gefährlicher Schrottimmobilien zu unterstützen.
Konkret sollen die Kosten einer sogenannten Ersatzvornahme künftig als öffentliche Last des Grundstücks definiert werden. Wenn ein Eigentümer seine einsturzgefährdete Immobilie nicht sichert oder abreißt, kann die Behörde ein Unternehmen beauftragen und die Kosten per Leistungsbescheid festsetzen.
Als öffentliche Last müssten diese Forderungen nicht mehr ins Grundbuch eingetragen werden und stünden im Rang anderen öffentlichen Grundstückslasten gleich. Zudem sollen die Kosten bei nicht fristgerechter Zahlung angemessen verzinst werden.
Innenministerin Tamara Zieschang erklärte: „Mit der Änderung des Gesetzes unterstützen wir Kommunen, wenn sie gegen Schrottimmobilien vorgehen müssen.
Die Kommunen dürfen nicht auf den Kosten für Sicherungsmaßnahmen oder den Abriss sitzenbleiben.“ Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Haus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Kabinett von Sachsen-Anhalt hat Gesetzentwurf zur Änderung des SOG LSA beschlossen.
- Kommunen sollen bei Beseitigung gefährlicher Schrottimmobilien unterstützt werden.
- Kosten für Ersatzvornahme werden als öffentliche Last des Grundstücks definiert.
Warum ist das wichtig?
- Unterstützung für Kommunen bei der Beseitigung gefährlicher Schrottimmobilien
- Entlastung der Eigentümer durch Festlegung von Kosten als öffentliche Last
- Sicherstellung angemessener Verzinsung bei nicht fristgerechter Zahlung
Wer ist betroffen?
- Kommunen
- Eigentümer von Schrottimmobilien
- Behörden
Zahlen/Fakten?
- Ziel: Unterstützung von Kommunen bei Beseitigung gefährlicher Schrottimmobilien
- Kosten für Ersatzvornahme als öffentliche Last des Grundstücks definiert
- Forderungen müssen nicht mehr ins Grundbuch eingetragen werden
Wie geht’s weiter?
- Gesetzentwurf wird im Landtag eingebracht
- Unterstützung der Kommunen bei Sicherungsmaßnahmen und Abriss
- Kosten werden als öffentliche Last definiert
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