Gericht: Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen nur ausnahmsweise zulässig

29. April 2026
1 min Lesezeit

Gericht: Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen nur ausnahmsweise zulässig

Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Pflegeeinrichtungen in Brandenburg betroffen

() – Die Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg sind grundsätzlich in Einzelzimmern unterzubringen, während Doppelzimmer nur noch ausnahmsweise zulässig sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht -Brandenburg entschieden, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Die Klägerin betreibt seit November 1995 einen Senioren-Wohnpark mit einer Kapazität von 117 Pflegeplätzen, aufgeteilt auf 27 Einzelzimmer und 45 Doppelzimmer.

Sie hatte beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg die Feststellung beantragt, dass ihr Pflegebetrieb mit allen Doppelzimmern die Anforderungen der Strukturqualitätsverordnung erfüllt. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, und die Klage vor dem Verwaltungsgericht blieb erfolglos.

Auch die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg.

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts stellte fest, dass die Strukturqualitätsverordnung das Gebot vorsehe, Bewohner in Einzelzimmern unterzubringen, wobei Ausnahmen nur aus fachlichen Gründen möglich seien. Diese Gründe lägen im Fall der Klägerin jedoch nicht vor.

Die Regelungen seien mit höherrangigem Recht vereinbar und dienten dem Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bewohner.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet, dass Bewohner in Pflegeeinrichtungen grundsätzlich in Einzelzimmern untergebracht werden müssen.
  • Antrag einer Pflegeeinrichtungsbetreiberin auf Genehmigung von Doppelzimmern wird abgelehnt.
  • Ausnahmen von der Regelung sind nur aus fachlichen Gründen zulässig, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bewohner
  • Einhaltung von Strukturqualitätsverordnungen in Pflegeeinrichtungen
  • Verbesserung der Lebensqualität in Pflegeheimen durch Einzelunterbringung

Wer ist betroffen?

  • Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg
  • Betreiber von Senioren-Wohnparks

Zahlen/Fakten?

  • Pflegeeinrichtungen in Brandenburg müssen Bewohner grundsätzlich in Einzelzimmern unterbringen.
  • Doppelzimmer sind nur ausnahmsweise zulässig.
  • Senioren-Wohnpark mit 117 Pflegeplätzen: 27 Einzelzimmer und 45 Doppelzimmer.

Wie geht’s weiter?

  • Bewohner in Pflegeeinrichtungen künftig in Einzelzimmern untergebracht
  • Doppelzimmer nur noch ausnahmsweise zulässig
  • Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt bestehende Regelungen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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