BGH: Kein Werktitelschutz für "Miss Moneypenny"

4. Dezember 2025
1 min Lesezeit

BGH: Kein Werktitelschutz für "Miss Moneypenny"

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Rechtsprechung zum Werktitelschutz in Deutschland

() – Der Name der Filmfigur „Miss Moneypenny“ genießt in keinen Werktitelschutz. Das entschied der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am Donnerstag.

Die Klägerin, die urheberrechtliche Nutzungsrechte an den „James Bond“-Filmen innehat, hatte in dem Fall gegen die Nutzung der Bezeichnungen „Moneypenny“ und „My Moneypenny“ durch ein Unternehmen geklagt, welches Sekretariatsdienstleistungen anbietet. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klage bereits abgewiesen.

Die Klägerin verfolgte ihre Ansprüche aus Werktitelschutz in der Revision weiter, blieb jedoch erfolglos. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Figur „Miss Moneypenny“ nicht als selbständiges, bezeichnungsfähiges Werk im zeichenrechtlichen Sinn angesehen werden könne.

Die Richter argumentierten, dass es der Figur an einer hinreichenden Individualisierung und Selbständigkeit fehle, um als eigenständiges Werk wahrgenommen zu werden. Weder eine besondere optische Ausgestaltung noch ausgeprägte Charaktereigenschaften seien vorhanden, die der Figur eine unverwechselbare Persönlichkeit verleihen würden (Urteil vom 4. Dezember 2025 – I ZR 219/24).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Der BGH entschied, dass "Miss Moneypenny" in Deutschland keinen Werktitelschutz genießt.
  • Die Klägerin, Inhaberin von Nutzungsrechten an "James Bond"-Filmen, scheiterte mit ihrer Klage gegen die Nutzung durch ein Sekretariatsunternehmen.
  • Der BGH stellte fest, dass der Figur Individualisierung und Selbständigkeit fehlen, um als eigenständiges Werk anerkannt zu werden.

Warum ist das wichtig?

  • Entscheidung stärkt rechtliche Klarheit im Markenrecht
  • Klärung von Kriterien für den Werktitelschutz
  • Schutz von kreativen Inhalten wird definiert und eingegrenzt

Wer ist betroffen?

  • Klägerin mit urheberrechtlichen Nutzungsrechten an "James Bond"-Filmen
  • Unternehmen, das Sekretariatsdienstleistungen anbietet
  • Bundesgerichtshof

Zahlen/Fakten?

  • Miss Moneypenny hat in Deutschland keinen Werktitelschutz
  • Klägerin hatte Nutzungsrechte an James Bond-Filmen
  • Klage wurde vom Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg abgewiesen

Wie geht’s weiter?

  • Keine Angabe
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Don't Miss