Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen: OGS-Regelungen
Düsseldorf () – Die NRW-Familienministerin Verena Schäffer (Grüne) stellt eine Regelung für die vorübergehende Schließung von OGS-Betreuungsangeboten in Ferienzeiten in Aussicht.
„Der Bund hat den Ländern freigestellt, eine Ferien-Schließzeit-Regelung zu schaffen. Damit darf eine Ganztagsbetreuung für maximal vier Wochen in Ferienzeiten schließen, verteilt über das ganze Jahr“, sagte Schäffer der „Rheinischen Post“ (Dienstag).
„Die Kommunen haben die Landesregierung dringlich um eine Regelung gebeten, und es ist das gemeinsame Ziel, diese Möglichkeit zu schaffen.“
Für Eltern sei Betreuung sehr wichtig, räumte die Ministerin ein. „Aber auch die Beschäftigten im Ganztag müssen ja irgendwann mal Urlaub machen, auch mit ihren Familien.“
Schäffer verteidigte die Möglichkeit, dass Kita-Gruppen auch nach ihren Änderungsvorschlägen zum Entwurf des neuen Kinderbildungsgesetzes weiterhin – so, wie es heute bereits zulässig ist – dauerhaft überbelegt werden könnten.
„Ich wünsche mir auch keine Überbelegung, sondern dass die im Gesetz definierten Gruppengrößen so eingehalten werden. Damit für die Kinder ausreichend Raum zum Entdecken, Erforschen und Lernen bleibt“, sagte sie der „Rheinischen Post“.
„Es soll aber die Möglichkeit geben, dass ein Kind, das im Laufe des Jahres zugezogen ist, dann in der eigenen Gemeinde oder im eigenen Stadtteil in die Kita gehen kann und nicht ins nächste Dorf gefahren werden muss, weil es in der Kita-Gruppe in der Nähe keinen Platz mehr gibt.“
Dauerhafte Überbelegungen von Gruppen sind bereits jetzt möglich.
Der Entwurf des Kinderbildungsgesetzes, der sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet, sieht noch weitergehende Möglichkeiten für Überbelegungen vor. Schäffer hat in der vergangenen Woche Änderungsvorschläge dazu vorgelegt, mit dem Ziel, über das bislang erlaubte Maß hinausgehende Überschreitungen von Gruppengrößen zeitlich zu beschränken.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kinder in einer Schule (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- NRW-Familienministerin Verena Schäffer kündigt Regelung für vorübergehende Schließung von OGS-Betreuungsangeboten in Ferienzeiten an.
- Kommunen haben Landesregierung um eine Regelung gebeten, um Betreuung während des Urlaubs der Beschäftigten zu ermöglichen.
- Dauerhafte Überbelegungen von Kita-Gruppen könnten weiterhin erlaubt sein, während neue Änderungsvorschläge zeitliche Begrenzungen vorsehen.
Warum ist das wichtig?
- Vorübergehende Schließung von OGS-Betreuungsangeboten in Ferienzeiten ermöglicht.flexible Betreuung für Eltern
- Verbesserung der Betreuungsangebote durch Regelungen, die Überbelegung von Kita-Gruppen betreffen
- Berücksichtigung der Urlaubsansprüche von Beschäftigten im Ganztag
Wer ist betroffen?
- Eltern von Kindern in OGS-Betreuungsangeboten
- Beschäftigte im Ganztag
- Kinder, die in der eigenen Gemeinde oder im Stadtteil in die Kita gehen wollen
Zahlen/Fakten?
- Maximal vier Wochen Schließzeit für OGS-Betreuungsangebote in Ferienzeiten.
- Möglichkeit der dauerhaften Überbelegung von Kita-Gruppen.
- Entwurf des Kinderbildungsgesetzes sieht weitergehende Überbelegungen vor.
Wie geht’s weiter?
- Regelung für vorübergehende Schließungen von OGS in Ferienzeiten wird angestrebt.
- Entwurf des Kinderbildungsgesetzes mit Vorschlägen zur Überbelegung wird weiterverfolgt.
- Ziel ist, Kinder in der eigenen Gemeinde entsprechend der Platzverfügbarkeit unterzubringen.
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