Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsprechung in Rheinsberg zur Amtsäußerung
Rheinsberg () – Das Oberverwaltungsgericht Berlin–Brandenburg hat der Stadt Rheinsberg untersagt, bestimmte Äußerungen ihres Bürgermeisters über zwei Privatpersonen zu verbreiten. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Mit zwei Beschlüssen vom 15. April wies der 12. Senat die Stadt an, entsprechende Behauptungen zu unterlassen und ein Video von einem Youtube-Kanal zu löschen.
Konkret darf die Stadt nicht mehr behaupten oder verbreiten, einer der Betroffenen habe dem Bürgermeister ‚mehrfach gedroht‘ und Personen aus dessen Umfeld seien dem Bürgermeister ‚aufgelauert‘ mit der Aufforderung, er solle ‚endlich mal [seine] Schnauze halten‘. Zudem muss die Stadt die Behauptung unterlassen, der andere Betroffene müsse sich wegen einer Zahlung von 500.000 Euro durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin für das Asylheim Flecken Zechlin den Vorwurf der Untreue machen lassen.
Das entsprechende Video ‚1 Million veruntreut? Anzeige ist raus!‘ muss vom Youtube-Kanal ‚Anständig bleiben‘ entfernt werden.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte die Eilanträge der Betroffenen zunächst abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht gab deren Beschwerden nun im Wesentlichen statt.
Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass der Bürgermeister in amtlicher Funktion gehandelt habe und die Äußerungen das Sachlichkeitsgebot verletzten. Ein Amtsträger dürfe in Wahrnehmung seiner amtlichen Funktion nicht ambivalente Äußerungen treffen und dabei rechtswidriges Handeln Dritter andeuten oder unterstellen.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg untersagt der Stadt Rheinsberg, bestimmte Äußerungen ihres Bürgermeisters über zwei Privatpersonen zu verbreiten.
- Stadt muss Behauptungen über Drohungen und Auflauern unterlassen und ein spezifisches Video löschen.
- Gericht stellt fest, dass der Bürgermeister in amtlicher Funktion gehandelt hat und die Äußerungen das Sachlichkeitsgebot verletzen.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen
- Wahrung des Sachlichkeitsgebots für Amtsträger
- Verhinderung von Falschaussagen und Verleumdungen
Wer ist betroffen?
- Bürgermeister der Stadt Rheinsberg
- zwei Privatpersonen
Zahlen/Fakten?
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beschloss am 15. April.
- Stadt Rheinsberg muss spezifische Äußerungen des Bürgermeisters unterlassen.
- Video muss vom Youtube-Kanal 'Anständig bleiben' entfernt werden.
Wie geht’s weiter?
- Überprüfung und Anpassung der öffentlichen Äußerungen des Bürgermeisters erforderlich
- Entfernung des Videos vom Youtube-Kanal 'Anständig bleiben'
- Einhaltung des Sachlichkeitsgebots in zukünftigen Amtshandlungen notwendig
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