Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftspolitik in Schleswig-Holstein: Sonntagsöffnung
Kiel () – Der Wirtschaftsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages hat sich für ein neues Ladenöffnungszeitengesetz ausgesprochen, das insbesondere den ländlichen Raum stärken soll. Das teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Hein, mit.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern und einer Verkaufsfläche von maximal 350 Quadratmetern auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.
Diese Ausnahme diene der ortsnahen Versorgung der Bevölkerung in Regionen, wo es oft keine klassischen Supermärkte gebe, so Hein. Die engen Grenzen bei Einwohnerzahl und Fläche seien notwendig, um das verfassungsrechtlich geforderte Regel-Ausnahmeverhältnis zum Schutz der Sonn- und Feiertage zu wahren.
Das Bundesverfassungsgericht erlaube solche Ausnahmen nur sehr restriktiv, um gleich- oder höherrangige Rechtsgüter wie die Nahversorgung zu gewährleisten.
Das Gesetz, über das das Plenum des Landtages im Mai noch abschließend beschließen muss, soll erstmals eine rechtssichere Grundlage für die Sonntagsöffnung schaffen. Davon könnten nach Angaben Heins derzeit rund 20 personallose Supermärkte in Schleswig-Holstein profitieren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Käse im Supermarkt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Wirtschaftsausschuss Schleswig-Holsteins stimmt für neues Ladenöffnungszeitengesetz.
- Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen.
- Gesetzesentwurf soll ortsnahe Versorgung in ländlichen Gebieten stärken.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der ortsnahen Versorgung in ländlichen Regionen
- Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Sonntagsöffnung
- Unterstützung von Kleinstsupermärkten ohne Verkaufspersonal
Wer ist betroffen?
- Bevölkerung in ländlichen Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern
- Betreiber von Kleinstsupermärkten ohne Verkaufspersonal
- Rund 20 personallose Supermärkte in Schleswig-Holstein
Zahlen/Fakten?
- Kleinstsupermärkte bis 2.500 Einwohner und 350 m² Verkaufsfläche dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen.
- Rund 20 personallose Supermärkte in Schleswig-Holstein könnten davon profitieren.
- Gesetz muss im Mai 2023 vom Plenum des Landtages beschlossen werden.
Wie geht’s weiter?
- Gesetzesentwurf wird im Mai im Plenum abschließend beschlossen
- Rund 20 personallose Supermärkte könnten profitieren
- Stärkung der ortsnahen Versorgung im ländlichen Raum
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