Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Brandenburg: Automatisierte Supermärkte rund um die Uhr
Potsdam () – Die brandenburgische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der vollautomatisierte Supermärkte rund um die Uhr und auch an Sonntagen erlauben soll. Das teilte Arbeitsminister René Wilke (SPD) am Dienstag in Potsdam mit.
Die sogenannten Smart-Stores sollen vor allem im ländlichen Raum die Nahversorgung sichern, wo klassische Geschäfte schließen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Läden maximal 250 Quadratmeter groß sein dürfen und kein Verkaufspersonal vor Ort beschäftigt sein muss. Auf diese Weise soll der gesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe für Arbeitnehmer gewahrt bleiben.
Die endgültige Entscheidung über die Öffnung an Feiertagen und am Heiligabend ab 14 Uhr soll bei den örtlichen Ordnungsbehörden liegen.
Die Regelung ist als Maßnahme 41 aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung umgesetzt worden. Sie zielt darauf ab, mit technischer Innovation „gleichwertige Lebensverhältnisse“ in allen Regionen Brandenburgs zu stärken.
Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung an den Landtag.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | René Wilke (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Brandenburgische Landesregierung beschließt Gesetzentwurf für vollautomatisierte Supermärkte rund um die Uhr.
- Smart-Stores sollen im ländlichen Raum die Nahversorgung sichern.
- Entscheidung über Öffnung an Feiertagen obliegt örtlichen Ordnungsbehörden.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung der Nahversorgung im ländlichen Raum
- Erhalt der Sonn- und Feiertagsruhe für Arbeitnehmer
- Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Brandenburg
Wer ist betroffen?
- Arbeitnehmer in der Einzelhandelsbranche
- Bewohner ländlicher Regionen
- Kommunale Ordnungsbehörden
Zahlen/Fakten?
- Vollautomatisierte Supermärkte dürfen rund um die Uhr öffnen, auch an Sonntagen
- Läden dürfen maximal 250 Quadratmeter groß sein
- Entscheidung über Feiertagsöffnung liegt bei örtlichen Ordnungsbehörden
Wie geht’s weiter?
- Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag
- Entscheidung der örtlichen Ordnungsbehörden über Öffnungszeiten
- Umsetzung der Maßnahme zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Brandenburg
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