Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: Neue Regelungen für Handelsöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin () – In Mecklenburg-Vorpommern können in diesem Winter erstmals viele Geschäfte in touristischen Regionen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Schwerin am Freitag mit.
Vom 17. Dezember bis zum 8. Januar gilt ein neuer Winteröffnungszeitraum für Verkaufsstellen in 64 anerkannten Kurorten.
Wirtschaftsminister Wolfgang Blank betonte, die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel sei für Handel und Tourismus von großer Bedeutung. Mit offenen Ladentüren sollten lebendige Orte, attraktive Angebote für Gäste und zusätzliche Umsatzchancen für die Unternehmen geschaffen werden.
Die neue Regelung unterstütze den stationären Handel in den Tourismusregionen.
Die überarbeitete Öffnungszeitenverordnung löst die bisherige Bäderverkaufsverordnung ab und soll die Regelungen modernisieren und vereinheitlichen. Neben dem etablierten Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober ermöglicht sie nun auch eine Öffnung in der Winterzeit.
Am ersten Weihnachtsfeiertag müssen die Läden jedoch weiterhin geschlossen bleiben.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sonderangebote in einem Supermarkt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Geschäfte in touristischen Regionen erstmals an Sonn- und Feiertagen öffnen.
- Neuer Winteröffnungszeitraum gilt vom 17. Dezember bis 8. Januar in 64 Kurorten.
- Regelung soll den stationären Handel und den Tourismus unterstützen.
Warum ist das wichtig?
- Förderung von Handel und Tourismus durch erweiterte Öffnungszeiten
- Schaffung zusätzlicher Umsatzchancen für Unternehmen
- Modernisierung und Vereinheitlichung der Regelungen für Verkaufsstellen
Wer ist betroffen?
- Geschäfte in touristischen Regionen
- Unternehmen im stationären Handel
- Gäste und Touristen
Zahlen/Fakten?
- Neuer Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis 8. Januar
- Gilt für 64 anerkannte Kurorte
- Läden müssen am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben
Wie geht’s weiter?
- Öffnungszeiten für 64 Kurorte vom 17. Dezember bis 8. Januar
- Erhöhung der Umsatzchancen für Handel und Tourismus
- Modernisierung der Öffnungszeitenverordnung
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