Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Reform des Maßregelvollzugs in Sachsen-Anhalt
Magdeburg () – Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will das Maßregelvollzugsgesetz grundlegend überarbeiten. Das Kabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt, der nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt wird, wie das Sozialministerium mitteilte.
Ziel ist es, den Vollzug für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter an aktuelle rechtliche und wissenschaftliche Standards anzupassen.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne betonte, mit der Reform solle die Balance zwischen Sicherheit der Bevölkerung, Therapie und Resozialisierung gewahrt werden. „Wir setzen auf individualisierte und intensivierte Therapieangebote, die den Betroffenen realistische Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Einrichtung eröffnen und unverhältnismäßig lange Unterbringungen vermeiden“, sagte sie.
Hintergrund der Novelle sind Entwicklungen in der Rechtsprechung, insbesondere durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Entwurf sieht eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Untergebrachten vor, regelt die Beachtung von Patientenverfügungen und konkretisiert Eingriffstatbestände wie Zwangsbehandlungen. Zudem werden europäische Datenschutzvorgaben umgesetzt und klare Standards für das qualifizierte Personal im Vollzug festgelegt.
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| Bildhinweis: | Gefängnis (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Landesregierung Sachsen-Anhalt überarbeitet Maßregelvollzugsgesetz
- Gesetzentwurf wird dem Landtag zur Beratung vorgelegt
- Ziel ist Anpassung an aktuelle rechtliche und wissenschaftliche Standards
Warum ist das wichtig?
- Anpassung des Maßregelvollzugs an aktuelle rechtliche und wissenschaftliche Standards
- Verbesserung der Therapieangebote und Resozialisierungschancen für Betroffene
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Zahlen/Fakten?
- Überarbeitung des Maßregelvollzugsgesetzes in Sachsen-Anhalt
- Ziel: Anpassung an rechtliche und wissenschaftliche Standards
- Fokus auf individualisierte Therapieangebote und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts
Wie geht’s weiter?
- Überarbeitung des Maßregelvollzugsgesetzes durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt
- Entwurf wird im Landtag zur Beratung vorgelegt
- Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Untergebrachten und Umsetzung europäischer Datenschutzvorgaben
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