Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsdienstleistungen und Unternehmenspraxis in Frankfurt
Frankfurt am Main () – Ein Unternehmen, das anbietet, gegen Richtlinien verstoßende Google-Bewertungen zu melden und zu beanstanden, erbringt damit eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Das hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.
Die Richter teilten mit, dass eine solche Tätigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordere und damit nur mit entsprechender Erlaubnis ausgeübt werden dürfe.
Im konkreten Fall hatte eine auf Suchmaschinenoptimierung spezialisierte Klägerin eine Anwaltskanzlei auf Unterlassung verklagt. Die Kanzlei hatte auf ihrer Website behauptet, das Unternehmen biete „oftmals nicht ausführbare Leistungen“ an.
Das Landgericht hatte diese Äußerung zunächst untersagt, das Oberlandesgericht gab der Berufung der Beklagten jedoch teilweise statt.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Behauptung der Anwaltskanzlei eine zulässige Tatsachenäußerung sei. Die Klägerin werbe damit, bei regelwidrigen Bewertungen „den notwendigen Schritt zu unternehmen“, habe aber nicht vorgetragen, über eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu verfügen.
Das Urteil vom 19. März ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision kann noch zugelassen werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Ein Unternehmen, das Google-Bewertungen gegen Richtlinien verstoßen lässt, erbringt eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung.
- Das Oberlandesgericht gab teilweise der Anwaltskanzlei in einer Unterlassungsklage Recht.
- Die Klägerin konnte keine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nachweisen.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Verbraucher vor unerlaubten Rechtsdienstleistungen
- Klarheit über die Voraussetzungen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen
- Bedeutung der Rechtsdienstleistungsgesetze für die Marktregulierung
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die gegen Google-Bewertungen vorgehen
- Anwaltskanzleien
- Klägerin, die Suchmaschinenoptimierung anbietet
Zahlen/Fakten?
- Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am 19. März
- Erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
- Revision gegen das Urteil kann noch zugelassen werden
Wie geht’s weiter?
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
- Revision kann zugelassen werden
- Beobachtung der weiteren rechtlichen Schritte nötig
- Auswärtiges Amt: Diplomatische Beziehungen zum Iran weiter intakt - 13. April 2026
- Rehlinger begrüßt Bundesbeschlüsse zu Entlastungen und Industriepolitik - 13. April 2026
- Braunschweig: 89-Jährige nach Wohnungsbrand gestorben - 13. April 2026
