Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitspolitik in Berlin: Notfallreform geplant
Berlin () – Ärzte in Notdienstpraxen sollen künftig Medikamente an Patienten abgeben dürfen. Das plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) laut einem neuen Entwurf zur Notfallreform, über den der Newsletter „Gesundheit“ des „Politico“ berichtet.
Ärzten von Notdienstpraxen werde „in bestimmten eng begrenzten Fallkonstellationen zur Notfallversorgung“ ihrer Patienten die „Abgabe von Arzneimitteln für den akuten Bedarf gestattet“, heißt es im Dokument, das auf den 31. März datiert ist. Das solle helfen, die Versorgung mit Arzneimitteln zu erleichtern.
Im Arzneimittelgesetz werde dafür ein Abgaberecht zur unmittelbaren Anschlussversorgung mit Arzneimitteln für Ärzte der Notdienstpraxis eines Integrierten Notfallzentrums „vergleichbar mit der bereits bestehenden Abgabemöglichkeit für Arzneimittel durch Krankenhausapotheken im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung geschaffen“. Auch apothekenpflichtige Medizinprodukte sollen abgegeben werden können.
Die Abgabe soll jedoch nur erlaubt sein, „wenn die erforderliche Versorgung der Patientin oder des Patienten über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann“. Sollte in der Umgebung noch eine Apotheke geöffnet haben, muss der Patient also dorthin geschickt werden.
Außerdem ist die ärztliche Abgabe nur erlaubt, wenn die Anwendung des Medikaments unverzüglich erfolgen muss. Als Beispiel nennt das Gesundheitsministerium eine dringende Antibiotika- oder Schmerztherapie. Die abgegebene Menge darf nur zur Überbrückung von maximal drei Tagen dienen. Grundsätzlich ausgenommen sind Betäubungsmittel. Die Versorgung mit diesen hat „weiterhin über eine Apotheke zu erfolgen.“
In Deutschland ist es den Medizinern bislang grundsätzlich nicht gestattet, Medikamente an Patienten weiterzugeben. Die Trennung zwischen Arzt und Apotheke soll Interessenkonflikte bei der Verschreibung vermeiden. Mit Warkens Plan würde sich das ändern.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte im Dezember vor „Parallelstrukturen“ in der Arzneimittelabgabe gewarnt. „Die Notfallreform darf nicht die Stärke der wohnortnahen Apotheken schwächen. Eine sichere und schnelle Arzneimittelversorgung im Notfall ist nur durch Apotheken vor Ort möglich“, schrieb die ABDA in einem Positionspapier zum ersten Referentenentwurf.
Das Bundeskabinett soll sich Ende April mit Warkens Notfallreform befassen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Ärzte in Notdienstpraxen dürfen künftig Medikamente an Patienten abgeben.
- Abgabe ist nur in bestimmten Fällen erlaubt, wenn Apotheke nicht ausreichend versorgt.
- Abgegebene Medikamente sind nur zur Überbrückung von maximal drei Tagen gedacht.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung der Notfallversorgung durch schnellere Medikamentenabgabe von Ärzten
- Erleichterung der Arzneimittelversorgung in dringenden Fällen
- Mögliche Entlastung der Apotheken, wenn diese nicht verfügbar sind
Wer ist betroffen?
- Ärzte in Notdienstpraxen
- Patienten in Notfällen
- öffentliche Apotheken
Zahlen/Fakten?
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- Abgabe nur in bestimmten Notfallsituationen, max. Überbrückung von drei Tagen.
- Betäubungsmittel weiterhin nur über Apotheken erhältlich.
Wie geht’s weiter?
- Ärzte in Notdienstpraxen dürfen künftig Medikamente an Patienten abgeben.
- Das Bundeskabinett befasst sich Ende April mit der Notfallreform von Bundesgesundheitsminister Warken.
- Weitere Details zur Umsetzung und regulatorischen Rahmenbedingungen sind noch offen.
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