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Gesundheitspolitik in Berlin: Beitragsanpassungen geplant
Berlin () – Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung anheben. Das geht aus dem Referentenentwurf zum „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ hervor, über den der Newsletter „Gesundheit“ des „Politico“ berichtet.
„Im Jahr 2027 wird zudem einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben. So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket“, heißt es im Entwurf, der auf den 16. April datiert ist.
Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Laut dem Dokument sollen so 2,4 Milliarden Euro zusätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung fließen, die jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Versicherten gezahlt werden.
Der Plan dürfte in der Koalition jedoch nicht unumstritten sein. „Wir als CDU/CSU lehnen das ganz konsequent ab“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, am Mittwoch, als sie nach einer möglichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gefragt wurde.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Nina Warken (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Gesundheitsministerin Nina Warken plant Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Im Jahr 2027 soll die Grenze um rund 300 Euro erhöht werden, was 2,4 Milliarden Euro zusätzlich einbringen soll.
- CDU/CSU lehnt die Erhöhung ab.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der Beitragsgerechtigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Generierung zusätzlicher 2,4 Milliarden Euro zur Finanzierung des Gesundheitswesens
- Solidarischer Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zur Reform
Wer ist betroffen?
- Arbeitgeber
- Personen mit höheren Einkommen
- Versicherte
Zahlen/Fakten?
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro im Jahr 2027
- Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze: 69.750 Euro jährlich / 5.812,50 Euro monatlich
- Erwartete zusätzliche Einnahmen von 2,4 Milliarden Euro in die gesetzliche Krankenversicherung
Wie geht’s weiter?
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2027 um 300 Euro
- Generierung von 2,4 Milliarden Euro zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Ablehnung der Maßnahme durch die CDU/CSU-Fraktion
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