Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: BGH bestätigt Urteil in Leipzig
Leipzig () – Der in Leipzig ansässige sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam im Fall der Tötung eines Wachmanns in einer Asylbewerberunterkunft verworfen. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.
Der Angeklagte war wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts lebte der Angeklagte in den Jahren 2023 und 2024 in verschiedenen Asylbewerberunterkünften in Potsdam. Im Februar 2023 verletzte er eine Mitbewohnerin mit einem Messer am Arm.
Im Mai 2024 stach er einem Wachmann in der Unterkunft unvermittelt mit einem Messer zweimal in die Brust, woraufhin der Wachmann wenig später an den Verletzungen verstarb.
Die Überprüfung des Urteils ergab keine durchgreifenden Rechtsfehler, sodass das Urteil des Landgerichts Potsdam nun rechtskräftig ist (Beschluss vom 22. Januar 2026 – 6 StR 473/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgerichtshof verwirft Revision gegen Urteil des Landgerichts Potsdam.
- Angeklagter wurde wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu 12 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.
- Wachmann wurde im Mai 2024 von Angeklagtem mit einem Messer erstochen und verstarb später.
Warum ist das wichtig?
- Klärung von Rechtsprechung bei Totschlagfällen
- Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Präzedenzfall für ähnliche zukünftige Urteile
Wer ist betroffen?
- Angeklagter
- Wachmann
- Mitbewohnerin
Zahlen/Fakten?
- Angeklagter: 12 Jahre und 8 Monate Haft
- Tatzeit: Februar 2023 und Mai 2024
- Wachmann: zweimal in die Brust gestochen, verstarb an den Verletzungen
Wie geht’s weiter?
- Urteil des Landgerichts Potsdam bleibt rechtskräftig
- Keine Möglichkeit zur Revision für den Angeklagten
- Weitere rechtliche Schritte sind nicht vorgesehen
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