Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Asylreform und Länderforderungen in Deutschland
Berlin () – Mehrere Bundesländer haben die Pläne des Bundes bei der Umsetzung der europäischen Asylreform kritisiert.
„Die GEAS-Reform ist ein enorm wichtiger Schritt zur gemeinsamen Neuaufstellung des künftigen Migrations- und Asylmanagements in der EU“, sagte Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) der „Welt“ kurz vor der Innenministerkonferenz in Bremen. „Die Umsetzung des Außengrenzverfahrens ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Reform. Doch wer bestellt, der muss auch bezahlen.“
Die Zuständigkeit sei klar, so Wilke weiter: „Der Bund ist verantwortlich für die Durchführung der Asylverfahren an den Außengrenzen. Daher gibt es zwei Varianten: Entweder der Bund nimmt seine Aufgabe wahr. Oder er greift auf die Kapazitäten und Kompetenzen der Länder zurück. Dafür bedürfte es aber eines konkreten Angebots, wie die Kostenübernahme geregelt wird. Die Belastung auf die Länder durchzureichen, ist keine akzeptable Option.“
Nach dem neuen europäischen Asylsystem, das ab Mitte 2026 in der EU gelten soll, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Teil der Asylverfahren direkt an der EU-Außengrenze abzuarbeiten. Bei negativem Ausgang sollen die Migranten direkt von dort in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Da auch Deutschland an Flug- und Seehäfen eine Außengrenze hat, muss es ebenfalls Plätze für dieses neue Grenzverfahren vorhalten. Die bisherigen Pläne des Bundes sehen vor, dass die Bundesländer diese Plätze bereithalten sollen. Über den Gesetzentwurf verhandelt gerade der Bundestag.
„Wir verfolgen das Ziel, Migration zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen. Als Land sind wir daher bereit, unseren Teil zur Umsetzung der GEAS-Reform zu leisten“, sagte Baden-Württembergs Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek (CDU). „Gleichzeitig erwarten wir aber, dass sich auch der Bund entsprechend engagiert. Wenn die Länder Aufgaben übernehmen sollen, muss der Bund zumindest für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.“
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) forderte den Bund auf, eigene Ausreisezentren einzurichten, um die Länder bei den Rückführungen zu unterstützen. „Wir können die Grenzkontrollen erst herunterfahren, wenn auf EU-Ebene wirkungsgleiche Maßnahmen erreicht worden sind, die mit dem GEAS-Gesetzgebungsverfahren angestrebt werden“, sagte Schuster der „Welt“.
„Zentrale Forderung der Länder ist dabei aber auch, dass der Bund zentrale Bundesausreisezentren einrichtet und auf diese Weise die Abschiebungen der Länder unterstützt.“ Als Standort für ein solches Bundesausreisezentrum könne man aus Sachsen den Leipziger Flughafen anbieten, der aus logistischen Gründen bereits häufig für zentrale Sammelflüge genutzt werde.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Mehrere Bundesländer kritisieren die Pläne des Bundes zur Umsetzung der europäischen Asylreform.
- Der Bund soll für die Durchführung der Asylverfahren an den Außengrenzen verantwortlich sein und muss die Kosten übernehmen.
- Sachsen fordert die Einrichtung zentraler Bundesausreisezentren zur Unterstützung bei Rückführungen.
Warum ist das wichtig?
- Wichtig für die gemeinsame Neuaufstellung des europäischen Migrations- und Asylmanagements
- Klärung von Zuständigkeiten und Finanzierung zwischen Bund und Ländern erforderlich
- Notwendigkeit von Bundesausreisezentren zur Unterstützung der Rückführungen
Wer ist betroffen?
- Bundesländer
- Migranten
- Bund
Zahlen/Fakten?
- Ab Mitte 2026 gilt neues europäisches Asylsystem in der EU
- Bund soll für Durchführung der Asylverfahren an Außengrenzen verantwortlich sein
- Länder erwarten ausreichende Finanzierung vom Bund für Aufgabenübernahme
Wie geht’s weiter?
- Bund muss Kostenübernahme für Asylverfahren klären
- Länder fordern Einrichtung von Bundesausreisezentren
- Verhandlungen im Bundestag über den Gesetzentwurf laufen
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