Stadt Hannover will Tanzverbot streng durchsetzen

27. März 2026
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Stadt Hannover will Tanzverbot streng durchsetzen

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Regelungen zu Feiertagen in Hannover

() – Die Landeshauptstadt Hannover hat darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen während der stillen Tage unzulässig sind. Das Tanzverbot zum Schutz des Charakters der Osterfeiertage besteht 67 Stunden: von Gründonnerstag ab 5:00 Uhr bis zum Ablauf des Sonnabends um 24:00 Uhr.

Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, zu der grundsätzlich jede Person Zugang hat, ob gegen Entgelt oder auch ohne. Dies betrifft Diskotheken, Clubs und vergleichbare Einrichtungen sowie entsprechende Veranstaltungen in der Gastronomie.

Die in Gaststätten übliche Hintergrundmusik ist von diesem Verbot nicht betroffen, ebenso wenig private Feiern in nicht-öffentlichem Rahmen.

Am Karfreitag sind darüber hinaus Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen lediglich dann erlaubt, wenn sie auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen und ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.

Nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz sind diese Tage vor Ostern geschützte Feiertage mit besonderer religiöser Bedeutung für viele Bürger. Das gesetzliche Tanzverbot ist Ausdruck des gesellschaftlichen Respekts gegenüber diesem Gedenken und soll den öffentlichen Raum in dieser Zeit entsprechend prägen.

Es ist ein Zeichen dafür, dass unterschiedliche Bedürfnisse und Überzeugungen in Hannover nebeneinander Platz haben.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tanzende in einem Techno-Club (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • In Hannover sind öffentliche Tanzveranstaltungen während der stillen Tage unzulässig.
  • Das Tanzverbot gilt von Gründonnerstag 5:00 Uhr bis Samstag 24:00 Uhr.
  • Hintergrundmusik in Gaststätten und private Feiern sind von diesem Verbot ausgenommen.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz des Charakters der Osterfeiertage
  • Ausdruck des gesellschaftlichen Respekts gegenüber religiösen Gedenken
  • Förderung des harmonischen Zusammenlebens verschiedener Überzeugungen

Wer ist betroffen?

  • Personen, die an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilnehmen möchten
  • Betreiber von Diskotheken, Clubs und gastronomischen Einrichtungen
  • Veranstalter von Konzerten und Bühnendarbietungen

Zahlen/Fakten?

  • Tanzverbot für 67 Stunden: von Gründonnerstag 5:00 Uhr bis Samstag 24:00 Uhr
  • Betroffene Einrichtungen: Diskotheken, Clubs, Gastronomie
  • Erlaubte Veranstaltungen am Karfreitag: Konzerte und Bühnendarbietungen ohne Schankbetrieb

Wie geht’s weiter?

  • Beachtung des Tanzverbots während der stillen Tage
  • Veranstaltungen mit Konzerten am Karfreitag nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt
  • Respekt gegenüber religiösen Feiertagen und deren Bedeutung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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