Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
Klimaschutz und Rechtsprechung in Karlsruhe
Karlsruhe () – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist vor dem Bundesgerichtshof mit Klimaklagen gegen die Autohersteller BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der BGH wies am Montag Revisionen der DUH gegen Urteile aus den Vorinstanzen in München und Stuttgart zurück.
Privatpersonen hätten keinen Anspruch darauf, von Automobilherstellern ein vorzeitiges Ende des Verkaufs von Pkw mit Verbrennungsmotor zu verlangen, so die Karlsruher Richter. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Hersteller durch den hohen Verbrauch des CO2-Budgets die politischen Handlungsspielräume einschränken und damit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger eingreifen würden. Sie forderten, dass die Hersteller ab dem 31. Oktober 2030 keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr in Verkehr bringen dürfen, sofern diese bestimmte Treibhausgase emittieren.
Der Bundesgerichtshof stellte allerdings klar, dass die beklagten Unternehmen alle gesetzlichen Klimaschutzvorgaben einhalten und keine darüber hinausgehenden Verkehrssicherungspflichten bestehen. Die Verantwortung für zukünftige Klimagesetzgebung liege allein beim Gesetzgeber, der den geeigneten Rahmen für den Klimaschutz schaffen müsse (Urteile vom 23. März 2026 – VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Deutsche Umwelthilfe scheitert vor dem Bundesgerichtshof mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz.
- Kläger forderten vorzeitiges Verkaufsende von Pkw mit Verbrennungsmotor ab 2030.
- BGH betont, dass Unternehmen gesetzliche Klimaschutzvorgaben einhalten und Verantwortung beim Gesetzgeber liegt.
Warum ist das wichtig?
- Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kläger wurde nicht anerkannt.
- Klare Abgrenzung der Verantwortung zwischen Automobilherstellern und Gesetzgeber.
- keine neuen rechtlichen Ansprüche für Privatpersonen gegen Hersteller auf Verkaufsstopp von Verbrennungsmotoren.
Wer ist betroffen?
- Deutsche Umwelthilfe (DUH)
- Autohersteller BMW und Mercedes-Benz
- Privatpersonen
Zahlen/Fakten?
- Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz vor dem Bundesgerichtshof.
- Klage forderte Verkaufsstopp von Pkw mit Verbrennungsmotor ab dem 31. Oktober 2030.
- BGH betont, dass Hersteller gesetzliche Klimaschutzvorgaben einhalten und Verantwortung beim Gesetzgeber liegt.
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