Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: EU-Urteil zu Trassenpreisen in Bayern
München () – Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr gekippt, weil sie gegen EU-Recht verstößt. Das bayerische Verkehrsministerium warnt deshalb vor jährlichen Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich für Bayern und drohenden massiven Angebotskürzungen im Nahverkehr, sollte der Bund die Länder nicht finanziell entschädigen.
Konkret geht es um die Genehmigung der Trassenpreise für 2025. Die Bundesnetzagentur hatte die Erhöhung auf 0,6 Prozent begrenzt, während die DB InfraGO AG 3 Prozent forderte und klagte.
Das Verwaltungsgericht Köln legte den Fall dem EuGH vor, der nun gegen die deutsche Regelung entschieden hat. Das Kölner Gericht muss nun endgültig über den Antrag der Bahninfrastrukturtochter entscheiden.
Landesverkehrsminister Christian Bernreiter kündigte an, das Thema mit hoher Priorität auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz in Lindau zu behandeln.
Er forderte den Bund auf, zusätzliche Regionalisierungsmittel bereitzustellen, um die Mehrkosten auszugleichen. Zudem müsse das deutsche Trassenpreisregime grundlegend reformiert werden, um die Schiene nachhaltig zu stärken.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Europäischer Gerichtshof (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Trassenpreisbremse für Schienenpersonennahverkehr wegen EU-Rechtswidrigkeit.
- Bayerisches Verkehrsministerium warnt vor jährlichen Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich und Angebotskürzungen im Nahverkehr.
- Verkehrsminister fordert Bund zur Bereitstellung von Regionalisierungsmitteln auf.
Warum ist das wichtig?
- Auswirkungen auf die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern
- Gefahr von Angebotskürzungen im Nahverkehr
- Notwendigkeit einer Reform des Trassenpreisregimes
Wer ist betroffen?
- Bayern
- Bund
- DB InfraGO AG
Zahlen/Fakten?
- Jährliche Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich für Bayern
- Trassenpreiserhöhung von 0,6 Prozent begrenzt, während 3 Prozent gefordert wurden
- Entscheidung des EuGH gegen deutsche Regelung bezüglich der Trassenpreisbremse
Wie geht’s weiter?
- Kölner Gericht entscheidet über den Antrag der DB InfraGO AG
- Diskussion über zusätzliche Regionalisierungsmittel auf der Verkehrsministerkonferenz
- Reform des deutschen Trassenpreisregimes angestrebt
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