Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Neue Haftungsregeln für E-Scooter in Berlin
Berlin () – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung bei Unfällen mit E-Scootern beschlossen.
Geschädigte sollen künftig leichter Schadensersatz erhalten können, da eine Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern eingeführt wird, teilte das Justizministerium mit. Halter haften dann unabhängig von einem Verschulden. Für Fahrer wird eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten, wenn sie sich nicht entlasten können.
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Im Jahr 2020 gab es weniger als 6.000 Unfallbeteiligte, während es 2024 bereits über 12.000 waren. Auch die Zahl der durch solche Unfälle geschädigten Dritten nahm zu. Die neuen Haftungsregeln sollen auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways gelten, jedoch nicht für Nutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), dass besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern häufiger in Unfälle verwickelt seien. „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist.“ Es gebe keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos – denn bei Mietwagen gelte diese Verantwortung schließlich auch, so die Ministerin.
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| Bildhinweis: | E-Scooter (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung bei E-Scooter-Unfällen.
- Einführung von Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern.
- Zunahme der Unfälle mit E-Scootern von weniger als 6.000 im Jahr 2020 auf über 12.000 im Jahr 2024.
Warum ist das wichtig?
- Leichtere Schadensersatzansprüche für Geschädigte bei E-Scooter-Unfällen
- Erhöhte Haftung für Halter unabhängig von Verschulden
- Steigende Unfallzahlen erfordern neue Regelungen für mehr Sicherheit
Wer ist betroffen?
- Geschädigte von E-Scooter-Unfällen
- Halter von E-Scootern
- Fahrer von E-Scootern
Zahlen/Fakten?
- 2020: weniger als 6.000 Unfallbeteiligte
- 2024: über 12.000 Unfallbeteiligte
- Einführung einer Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern
Wie geht’s weiter?
- Einführung einer Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern
- Haftung für Fahrer bei vermutetem Verschulden
- Anwendung der neuen Haftungsregeln auch auf andere Elektrokleinstfahrzeuge
