Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Veränderungen im Gesundheitswesen NRW
Düsseldorf () – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine umfassende Novelle des Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG) auf den Weg gebracht. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) teilte am Mittwoch in Düsseldorf mit, das Kabinett habe den Entwurf beschlossen, der nun in die Verbändeanhörung gehe.
Ziel sei es, Betroffene umfangreicher zu versorgen und die Bevölkerung besser zu schützen.
Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass ab 2027 jeder der 53 Gesundheitsämter im Land einen gemeindepsychiatrischen Verbund vorhalten muss. Dafür sollen dauerhaft rund 6,3 Millionen Euro jährlich bereitgestellt werden.
Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Sozialpsychiatrischen Diensten, Sicherheitsbehörden, Ausländerbehörden und Unterkünften für Geflüchtete verbessert werden. „Insbesondere Informationspflichten und -wege waren bisher nicht ausreichend geregelt“, erklärte Laumann.
Weitere Neuerungen betreffen das Entlassmanagement aus Kliniken, die Definition der „Gegenwärtigkeit“ einer Gefahr und die Möglichkeit für Gerichte, eine sofortige Unterbringung um 24 Stunden zu verlängern.
Zudem soll die Medikamenteneinnahme strukturierter begleitet werden können. Der Schutz der Bevölkerung wird als Grundsatz in der Novelle verankert.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | NRW-Landesschild (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Novelle des Psychisch-Kranken-Gesetzes in NRW beschlossen
- Einführung eines gemeindepsychiatrischen Verbunds in jedem Gesundheitsamt bis 2027
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und Diensten
Warum ist das wichtig?
- Umfassendere Versorgung psychisch Kranker
- Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen relevanten Behörden
Wer ist betroffen?
- Betroffene mit psychischen Erkrankungen
- Bevölkerung
- Angehörige sozialpsychiatrischer Dienste, Sicherheitsbehörden und Ausländerbehörden
Zahlen/Fakten?
- Ab 2027 müssen 53 Gesundheitsämter einen gemeindepsychiatrischen Verbund vorhalten.
- Rund 6,3 Millionen Euro jährlich sollen dafür bereitgestellt werden.
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und Diensten geplant.
Wie geht’s weiter?
- Entwurf geht in die Verbändeanhörung
- Umsetzung der gemeindepsychiatrischen Verbünde ab 2027
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden
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