Bundeskabinett beschließt Medizinregistergesetz

11. März 2026
1 min Lesezeit

Bundeskabinett beschließt Medizinregistergesetz

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesundheitspolitik in Berlin: Neues Medizinregistergesetz

() – Das Bundeskabinett hat ein neues Medizinregistergesetz beschlossen, welches die Nutzung von Registerdaten für Versorgung, Forschung und die Bewertung medizinischer Innovationen verbessern soll. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch mit.

Ein einheitlicher Rechtsrahmen und klare Qualitätsanforderungen sollen demnach die Vergleichbarkeit und Qualität der Registerdaten erhöhen. Eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird eingerichtet, um die Nutzung der Register zu koordinieren und zu unterstützen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, dass Medizinregister wertvolle Erkenntnisse zu Krankheiten und Behandlungen liefern. Besonders Bevölkerungsgruppen, die in klinischen Studien bisher selten berücksichtigt wurden, sollen von den neuen Regelungen profitieren. „Damit diese wertvollen Daten in Zukunft sicher genutzt werden können, schaffen wir mit dem Medizinregistergesetz erstmals einheitliche Regeln sowie verlässliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards.“

Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister vor, welches Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernimmt. Ein zentrales Registerverzeichnis soll einen systematischen Überblick über bestehende Medizinregister bieten. Zudem sollen Medizinregister sich freiwillig qualifizieren lassen können, um von erweiterten Datenverarbeitungsbefugnissen zu profitieren. Klare gesetzliche Befugnisse zur Datenverarbeitung sollen die Forschung und Qualitätssicherung erleichtern, während hohe Datenschutzstandards gewahrt bleiben.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundeskabinett hat neues Medizinregistergesetz beschlossen
  • Verbesserung der Nutzung von Registerdaten für Versorgung, Forschung und Bewertung medizinischer Innovationen
  • Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Warum ist das wichtig?

  • Verbesserung der Datenqualität und Vergleichbarkeit in der medizinischen Forschung
  • Förderung der Berücksichtigung unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen
  • Schaffung einheitlicher Regeln und hoher Datenschutzstandards für die Datenverarbeitung

Wer ist betroffen?

  • Bevölkerungsgruppen, die in klinischen Studien selten berücksichtigt wurden
  • Forschungseinrichtungen
  • Betreiber von Medizinregistern

Zahlen/Fakten?

  • neues Medizinregistergesetz beschlossen
  • zentrale Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Zentrum für Medizinregister übernimmt Koordinierungs- und Beratungsaufgaben

Wie geht’s weiter?

  • Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister zur Koordination und Beratung
  • Erstellung eines zentralen Registerverzeichnisses für einen systematischen Überblick
  • Freiwillige Qualifizierung von Medizinregistern für erweiterte Datenverarbeitungsbefugnisse
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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