Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Ladendiebstahl in Harrislee
Harrislee () – Nach einem Ladendiebstahl in einem Discounter in Harrislee ist ein Haftbefehl vollstreckt worden. Das teilte die Polizeidirektion Flensburg mit.
Zwei Männer hatten am Montagnachmittag versucht, Tabak und Lebensmittel im Wert von über 6.000 Euro zu stehlen.
Polizeibeamte wurden gegen 16:30 Uhr in den Markt im Industrieweg gerufen. Dort konnten sie einen 54-jährigen Dänen stellen, der mit einem Teil der Ware am Ausgang aufgehalten worden war.
Seinen zunächst flüchtigen Komplizen, einen 66-jährigen Dänen, fanden die Beamten wenig später in einem Fahrzeug auf dem Parkplatz, wo sich weitere gestohlene Waren befanden.
Beide Männer wurden wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls erkennungsdienstlich behandelt. Gegen den 54-Jährigen lag bereits ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Flensburg über 110 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vor.
Da er die zur Abwendung der Haft fälligen 6.600 Euro nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Teil der entwendeten Tabakbehältnisse (Archiv), Polizeidirektion Flensburg via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Zwei Männer versuchten, Tabak und Lebensmittel im Wert von über 6.000 Euro zu stehlen.
- Ein 54-jähriger Däne wurde am Ausgang des Discounters festgehalten, sein 66-jähriger Komplize wurde auf einem Parkplatz gefunden.
- Der 54-Jährige wurde wegen eines bestehenden Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Warum ist das wichtig?
- Aufklärung über die Maßnahmen gegen Ladendiebstahl
- Abschreckung von potenziellen Dieben durch rechtliche Konsequenzen
Wer ist betroffen?
- 54-jähriger Däne
- 66-jähriger Däne
Zahlen/Fakten?
- über 6.000 Euro Warenwert gestohlen
- 54-jähriger Däne mit 110 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe
- 6.600 Euro zur Abwendung der Haft nicht gezahlt
Wie geht’s weiter?
- Fortsetzung der Ermittlungen gegen die Männer wegen gewerbsmäßigen Diebstahls
- Prüfung möglicher weiterer Komplizen oder Beteiligter
- Durchführung von weiteren rechtlichen Schritten in Bezug auf den Haftbefehl
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