Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Gewalt gegen Polizei in Bad Schwartau
Bad Schwartau () – Bei einer Verkehrskontrolle in Bad Schwartau hat ein alkoholisierter Autofahrer zwei Polizeibeamte verletzt. Das teilte die Polizeidirektion Lübeck am Dienstag mit.
Der 20-Jährige leistete während der Kontrolle Widerstand und trat sowie schlug die Einsatzkräfte.
Kurz nach Mitternacht war einer Streife des Polizeireviers Bad Schwartau in der Lübecker Straße ein schwarzer BMW mit überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen. Bei der anschließenden Kontrolle ergab ein Atemalkoholtest bei dem Fahrer einen Wert von 1,78 Promille.
Für eine Blutprobenentnahme sollte der Mann zur Dienststelle gebracht werden.
Dabei verweigerte der Ostholsteiner den Transport und leistete körperlichen Widerstand. Erst mit Unterstützung weiterer Streifen konnte der 20-Jährige zum Polizeigewahrsam gebracht werden.
Ihm wurde vorläufig der Führerschein entzogen. Eine Polizistin ist nach der Auseinandersetzung vorerst dienstunfähig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 20-jähriger Autofahrer verletzt zwei Polizeibeamte bei Kontrolle
- Fahrer hatte 1,78 Promille Alkohol im Blut
- Widerstand geleistet und somit Transport zur Dienststelle verweigert
Warum ist das wichtig?
- Verletzung von Polizeibeamten durch Widerstand eines Alkoholsünders
- Hoher Atemalkoholwert von 1,78 Promille zeigt erhebliche Gefährdung im Straßenverkehr
- Notwendigkeit eines verstärkten Schutzes der Einsatzkräfte bei Kontrollen
Wer ist betroffen?
- alkoholisierter Autofahrer
- zwei Polizeibeamte
- Polizistin (dienstunfähig)
Zahlen/Fakten?
- 20-Jähriger Autofahrer mit 1,78 Promille
- Zwei Polizeibeamte verletzt
- Führerschein vorläufig entzogen
Wie geht’s weiter?
- Ermittlungen gegen den Fahrer wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte
- Überprüfung des Führerscheins und mögliche weitere rechtliche Schritte
- Behandlung der verletzten Polizeibeamten und Einschätzung ihrer Dienstfähigkeit
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