Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Sachsen: Änderungen für Lebensmittelkontrollen
Dresden () – Die sächsische Landesregierung hat eine neue Verordnung für die Fortbildung und Prüfung von Lebensmittelkontrolleuren beschlossen. Das teilte das Sozialministerium am Dienstag mit.
Die Verordnung löst die bisherige Prüfungsordnung der Landesdirektion ab und soll die Nachwuchsfortbildung langfristig sichern.
Sozialministerin Petra Köpping sagte, mit der Neuregelung würden „zeitgemäße Rahmenbedingungen“ geschaffen und die Qualität der Lebensmittelüberwachung gesichert. Die Verordnung orientiere sich im Wesentlichen an den bisherigen Regelungen, sei aber notwendig geworden, weil sich das Bundesrecht geändert habe.
Zu den Neuerungen gehören Möglichkeiten, Prüfungen digital abzulegen, und vereinfachte Antragsverfahren.
Die zuständigen Ämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten müssen künftig nur noch zwei schriftliche Arbeiten abnehmen, und die praktische Prüfung umfasst ein Kontrollobjekt weniger. Die Information über die Zulassung zur Prüfung kann nun elektronisch erfolgen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Einkaufsregal in einem Supermarkt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Sächsische Landesregierung beschließt neue Verordnung für Lebensmittelkontrolleure
- Verordnung ersetzt bisherige Prüfungsordnung und sichert Nachwuchsfortbildung
- Einführung digitaler Prüfungen und vereinfachter Antragsverfahren
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung der Qualität der Lebensmittelüberwachung
- Anpassung an geändertes Bundesrecht
- Vereinfachung von Prüfungs- und Antragsverfahren
Wer ist betroffen?
- Lebensmittelkontrolleure
- Ämter in Landkreisen und kreisfreien Städten
- Sozialministerium Sachsen
Zahlen/Fakten?
- Neue Verordnung für Lebensmittelkontrolleure in Sachsen beschlossen
- Zwei schriftliche Arbeiten und ein Kontrollobjekt weniger in der praktischen Prüfung
- Zertifizierungsanträge können jetzt elektronisch eingereicht werden
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der neuen Verordnung durch die Ämter in Landkreisen und Städten
- Einführung digitaler Prüfungsformate und vereinfachte Antragsverfahren
- Anpassung der Prüfungsstruktur und Reduzierung der Kontrollobjekte
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