Sachsen bietet Zahlungserleichterungen bei Corona-Soforthilfe-Rückforderungen

19. März 2026
1 min Lesezeit

Sachsen bietet Zahlungserleichterungen bei Corona-Soforthilfe-Rückforderungen

Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaft in Sachsen: Corona-Soforthilfen Rückmeldungen

() – Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) hat den aktuellen Stand des Rückmeldeverfahrens für die Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 mitgeteilt. Demnach haben sich bereits rund 85 Prozent der etwa 66.000 aufgeforderten Empfänger in beteiligt, bei 32.400 von ihnen wurden Rückforderungen in Höhe von insgesamt 169 Millionen Euro festgestellt.

Seit Juli 2025 werden Zahlungserleichterungen angeboten, um Betroffene nicht zu überlasten.

Diese umfassen flexible Rückzahlungsfristen von bis zu 36 Monaten mit festen Zinssätzen sowie die Möglichkeit, die Forderungsverfolgung bei bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen einzustellen. Bisher wurden über 9.000 von mehr als 10.000 Anträgen auf Einstellung der Forderungsverfolgung bewilligt.

Gegen Rückforderungsbescheide liegen aktuell 7.100 Widersprüche vor, die sich auf 55 Millionen Euro beziehen, zudem sind 85 gerichtliche Verfahren anhängig.

Das Rückmeldeverfahren wird von der Sächsischen Aufbaubank durchgeführt und soll bis Mitte 2026 abgeschlossen sein. Betroffene können weiterhin Anträge auf Erleichterungen stellen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Euroscheine (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Rund 85 Prozent der 66.000 aufgeforderten Empfänger in Sachsen haben am Rückmeldeverfahren für Corona-Soforthilfen teilgenommen.
  • Bei 32.400 Empfängern wurden Rückforderungen von insgesamt 169 Millionen Euro festgestellt.
  • Über 9.000 Anträge auf Einstellung der Forderungsverfolgung wurden bewilligt; aktuell liegen 7.100 Widersprüche vor.

Warum ist das wichtig?

  • Hohe Beteiligung der Empfänger an der Rückmeldung zeigt Engagement und Transparenz.
  • Zahlungserleichterungen unterstützen Betroffene finanziell und vermeiden Überlastung.
  • Aktuelle Widersprüche und gerichtliche Verfahren zeigen rechtliche Komplexität des Verfahrens.

Wer ist betroffen?

  • Empfänger der Corona-Soforthilfen in Sachsen
  • Personen mit Rückforderungsbescheiden
  • Antragsteller für Zahlungserleichterungen

Zahlen/Fakten?

  • Rund 85 Prozent der etwa 66.000 aufgeforderten Empfänger in Sachsen beteiligt
  • Rückforderungen in Höhe von insgesamt 169 Millionen Euro festgestellt
  • 9.000 von mehr als 10.000 Anträgen auf Einstellung der Forderungsverfolgung bewilligt
  • Aktuell 7.100 Widersprüche auf 55 Millionen Euro
  • 85 gerichtliche Verfahren anhängig
  • Rückmeldeverfahren soll bis Mitte 2026 abgeschlossen sein

Wie geht’s weiter?

  • Fortsetzung des Rückmeldeverfahrens bis Mitte 2026
  • Möglichkeit für Betroffene, weiterhin Anträge auf Erleichterungen zu stellen
  • Überprüfung und Bearbeitung der laufenden Widersprüche und gerichtlichen Verfahren
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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