Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Förderstopp für Kindertreff in Dresden
Dresden () – Das Verwaltungsgericht Dresden hat im Eilverfahren bestätigt, dass die Stadt die Förderung für den Kindertreff »Moosmutzelhaus« in Dresden-Löbtau zum Jahreswechsel 2025/2026 einstellen darf. Das teilte das Gericht mit.
Der Träger des Hauses hatte gegen den Förderstopp geklagt und einen Eilantrag auf vorläufige Bewilligung der Mittel für 2026 gestellt, den das Gericht nun abgelehnt hat.
Hintergrund sind Kürzungen der Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe im Dresdner Doppelhaushalt. Der Jugendhilfeausschuss hatte im Juni beschlossen, die Förderung für das Moosmutzelhaus einzustellen, da es im Stadtraum Cotta/Löbtau ein anderes Angebot für die gleiche Zielgruppe gebe.
Der Träger hielt die Entscheidung für fehlerhaft, weil ursprünglich die Schließung des anderen Angebots vorgesehen war und der Wegfall des Moosmutzelhauses Nord-Löbtau ohne eigenes Angebot lasse.
Die 1. Kammer des Gerichts sah jedoch keine Verletzung des Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Der Jugendhilfeausschuss habe sein Förderermessen rechtmäßig ausgeübt und dabei insbesondere die räumlichen Bedingungen beider Einrichtungen verglichen.
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Der Träger hat dies bereits mit Schriftsatz vom 22. Dezember getan.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Spielendes Kind (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Verwaltungsgericht Dresden bestätigt Förderstopp für Kindertreff "Moosmutzelhaus" zum Jahreswechsel 2025/2026.
- Träger klagt gegen den Förderstopp, Gericht lehnt Eilantrag ab.
- Jugendhilfeausschuss beschließt Einstellung der Förderung aufgrund anderer Angebote in der Region.
Warum ist das wichtig?
- Wichtig für die Haushaltsplanung und Mittelverwendung in der Jugendhilfe
- Einfluss auf die Verfügbarkeit von Angeboten für Kinder und Jugendliche in Dresden
- Rechtliche Klarheit über die Förderentscheidungen der Stadt
Wer ist betroffen?
- Stadt Dresden
- Träger des Moosmutzelhauses
- Kinder und Jugendliche in Dresden-Löbtau
Zahlen/Fakten?
- Förderstopp für das Moosmutzelhaus zum Jahreswechsel 2025/2026
- Jugendhilfeausschuss beschloss im Juni die Einstellung der Förderung
- Träger hat am 22. Dezember Beschwerde eingelegt
Wie geht’s weiter?
- Beschwerde gegen den Beschluss beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen
- Frist dafür beträgt zwei Wochen
- Träger hat bereits am 22. Dezember eine Beschwerde eingereicht
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