Sachsen-Anhalt: Waldbrandgefahr in Dessau-Roßlau
Dessau-Roßlau () – Die Stadt Dessau-Roßlau hat vor einer drohenden Waldbrandgefahrenstufe 5 gewarnt. Wie das Amt für Katastrophenschutz am Dienstagmitteilte, könnte die höchste Warnstufe bereits am Freitag, dem 17. Juli, für das Stadtgebiet ausgerufen werden.
Grundlage sind die aktuellen Meldungen des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt.
Bei der Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr hohe Gefahr) gelten in Sachsen-Anhalt besonders strenge Verhaltensregeln, um jede mögliche Brandquelle zu vermeiden. So darf der Wald dann nur noch auf den Haupt- und offiziellen Wegen betreten werden, das Verlassen der Wege ist verboten.
Offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe, einschließlich Lagerfeuer, Feuerschalen und Einweggrills, ist strengstens untersagt. Auch das Rauchen im Wald und in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald ist verboten; in Sachsen-Anhalt gilt ein Rauchverbot bereits ab Waldbrandgefahrenstufe 2.
Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile trockenes Gras entzünden können.
Wer einen Brand entdeckt, soll sofort den Notruf 112 wählen und den Brandort möglichst genau beschreiben. Die Einsatzkräfte sollten vor Ort eingewiesen werden, wenn dies gefahrlos möglich ist.
Die Stadt appelliert an alle Bürger, die Regeln unbedingt einzuhalten, um die Entstehung von Waldbränden zu verhindern.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Waldbrand (Archiv), Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Die Stadt Dessau-Roßlau hat wegen drohender Waldbrandgefahrstufe 5 gewarnt; die höchste Warnstufe könnte bereits am Freitag, 17. Juli, ausgerufen werden
- Für Sachsen-Anhalt gelten bei Warnstufe 5 besonders strenge Regeln wie Betreten des Waldes nur auf Haupt- und offiziellen Wegen sowie striktes Verbot von offenem Feuer, Rauchen und Abstellen von Fahrzeugen außerhalb ausgewiesener Parkplätze
- Bei Brandentdeckung soll sofort der Notruf 112 gewählt und der Brandort genau beschrieben werden; die Stadt appelliert an Bürger, die Regeln einzuhalten
Warum ist das wichtig?
- Höchste Waldbrandgefahrenstufe erhöht das Risiko schwerer Waldbrände, daher sind strenge Verhaltensregeln wichtig
- Schutzmaßnahmen wie Wege nicht verlassen, kein offenes Feuer und Rauchverbot reduzieren Brandquellen im Waldgebiet
- Bei Brand sofort 112 anrufen und Einsatzkräfte einweisen, damit schnelle Reaktion Folgeschäden verhindert
Wer ist betroffen?
- Bürger im Stadtgebiet Dessau-Roßlau
- Personen, die sich im Wald oder in Waldnähe aufhalten
- Personen, die im Bereich des Waldes rauchen oder dort Feuer machen könnten
Zahlen/Fakten?
- Warnung vor Waldbrandgefahrenstufe 5 für das Stadtgebiet von Dessau-Roßlau; mögliche Ausrufung bereits am Freitag, 17. Juli
- Waldbrandgefahrenstufe 5 gilt als sehr hohe Gefahr; Wald nur auf Haupt- und offiziellen Wegen betreten, Verlassen der Wege verboten
- Rauchverbot im Wald und weniger als 15 Meter Abstand zum Wald; Rauchen ab Waldbrandgefahrenstufe 2 verboten
Wie geht’s weiter?
- Die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 könnte bereits am Freitag, dem 17. Juli, für das Stadtgebiet Dessau-Roßlau ausgerufen werden
- Dann gelten besonders strenge Regeln wie Betretungsverbot abseits offizieller Wege, Verbot von offenem Feuer und Rauch im Wald bzw. weniger als 15 Meter Abstand sowie Parken nur auf ausgewiesenen Plätzen
- Bei Brandentdeckung sofort 112 anrufen, Brandort möglichst genau beschreiben und Einsatzkräfte einweisen, falls gefahrlos möglich
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