Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Cybersicherheitsstrategie Sachsen-Anhalt vorgestellt
Magdeburg () – Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Cybersicherheitsstrategie vorgelegt. Das Digitalministerium hat das Papier am Dienstag in Magdeburg vorgestellt.
Es definiert zentrale Leitlinien und Handlungsfelder, um die digitale Widerstandsfähigkeit des Landes zu stärken.
„Cybersicherheit ist eine Grundvoraussetzung für einen handlungsfähigen Staat, eine starke Wirtschaft und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Angebote“, sagte Digitalstaatssekretär Bernd Schlömer (FDP), der auch Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik ist. Mit der Strategie solle ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen weiterzuentwickeln.
Hintergrund der Initiative ist die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie.
Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten zu verbindlichen Maßnahmen zur Sicherung von Netz- und Informationssystemen. Betroffen sind neben der öffentlichen Verwaltung auch Unternehmen und Betreiber kritischer Einrichtungen.
Die Strategie dient zudem als Grundlage für die Weiterentwicklung des künftigen Informationssicherheitsgesetzes des Landes.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Sachsen-Anhalt hat eine Cybersicherheitsstrategie vorgestellt.
- Ziel ist die Stärkung der digitalen Widerstandsfähigkeit des Landes.
- Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie als Hintergrund der Initiative.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der digitalen Widerstandsfähigkeit des Landes
- Grundvoraussetzung für handlungsfähigen Staat und Wirtschaft
- Umsetzung verbindlicher europäischer Cybersicherheitsmaßnahmen
Wer ist betroffen?
- öffentliche Verwaltung
- Unternehmen
- Betreiber kritischer Einrichtungen
Zahlen/Fakten?
- Cybersicherheitsstrategie wurde in Sachsen-Anhalt vorgestellt.
- Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie.
- Betroffene sind öffentliche Verwaltung, Unternehmen und Betreiber kritischer Einrichtungen.
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
- Weiterentwicklung des Informationssicherheitsgesetzes
- Stärkung der digitalen Widerstandsfähigkeit
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