Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Digitalisierungspolitik in Deutschland: Neue IT-Regeln
Berlin () – Das Digitalministerium entscheidet künftig auch über die IT-Projekte anderer Ministerien, wie Bundeskanzleramt, Finanz- und Digitalministerium Ende November miteinander vereinbart haben. Das berichtet „Tagesspiegel Background“ (Mittwochausgabe). Die Vereinbarung soll am Mittwoch im Kabinett verkündet werden.
Wenn Digitalprojekte mehr als eine halbe Million Euro pro Jahr kosten oder mehr als drei Millionen Euro insgesamt, muss das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ihnen demnach zustimmen. Das gilt für Digitalisierungsprojekte und den Kauf von Hard- und Software ebenso wie für Schulungen. Strategische Ausgaben, zum Beispiel für IT-Sicherheit, brauchen sogar unabhängig von der Höhe die Zustimmung des Digitalministeriums.
Laut der Vereinbarung sollen die Ministerien ihre IT-Vorhaben in einem Tool sammeln. Grundlage sind die Planungen der Ministerien für den Haushalt. Das Digitalministerium werde dann „vor, während und nach der Haushaltsaufstellung“ die angemeldeten Pläne prüfen. Nur diejenigen Projekte bekommen dann im Haushalt Geld, die eine Zustimmung des BMDS vorlegen können.
Bei einer Konferenz des Hasso-Plattner-Instituts am Dienstag in Potsdam erklärte Markus Richter, Staatssekretär im Digitalministerium, dass das Veto am Mittwoch in Kraft tritt. Es gebe schon eine Datenbank mit 2.000 Projekteinträgen. Auf dieser Grundlage werde das Digitalministerium loslegen. Ausgenommen von der Regelung sind nur die IT-Beschaffungen des Verteidigungsbereichs, der Sicherheits-, Polizei- und Nachrichtendienstbehörden sowie der Steuerverwaltung.
Mit der Vereinbarung setzen Kanzleramt, Digital- und Finanzministerium einen Auftrag des Kanzlers um. Friedrich Merz (CDU) hatte im Mai bei der Schaffung des Digitalministeriums entschieden, dass das neue Haus einen sogenannten „Zustimmungsvorbehalt“ für IT-Ausgaben bekommt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Karsten Wildberger (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Das Digitalministerium entscheidet künftig über IT-Projekte anderer Ministerien.
- Ministerien müssen Projekte ab bestimmten Kosten genehmigen lassen.
- Strategische Ausgaben benötigen unabhängig von der Höhe die Zustimmung des Digitalministeriums.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der zentralen Kontrolle über IT-Ausgaben in der Bundesregierung
- Sicherstellung einer einheitlichen Strategie für Digitalisierungsprojekte
- Vermeidung von Doppelungen und ineffizienten Ausgaben in der Verwaltung
Wer ist betroffen?
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
- Andere Ministerien (z.B. Bundeskanzleramt, Finanzministerium)
- IT-Bereich (Verteidigungsbereich, Sicherheits-, Polizei- und Nachrichtendienstbehörden, Steuerverwaltung)
Zahlen/Fakten?
- IT-Projekte über 500.000 Euro jährlich oder 3 Millionen Euro insgesamt benötigen Zustimmung des BMDS.
- Strategische Ausgaben für IT-Sicherheit benötigen unabhängig von der Höhe die Zustimmung.
- Es gibt eine Datenbank mit 2.000 Projekteinträgen.
Wie geht’s weiter?
- Digitalministerium entscheidet über IT-Projekte anderer Ministerien
- Ministerien müssen Vorhaben in einem Tool sammeln und genehmigen lassen
- Veto tritt am Mittwoch in Kraft; Datenbank mit 2.000 Projekten existiert bereits
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