Sachsen-Anhalt gibt Startschuss für Sondervermögen „Infrastruktur“

30. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Sachsen-Anhalt gibt Startschuss für Sondervermögen „Infrastruktur“

Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt

Infrastrukturförderung in Sachsen-Anhalt 2024

() – In tritt zum Jahreswechsel ein neues Gesetz zur Verteilung von Bundesmitteln in Höhe von 2,61 Milliarden Euro in Kraft. Das teilte das Finanzministerium in Magdeburg mit.

Das Infrastruktur-Sondervermögensgesetz regelt die Verwendung der Gelder, die das Land aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) des Bundes erhält.

Die Mittel sind für öffentliche Infrastruktur und Wirtschaftswachstumsmaßnahmen vorgesehen und werden in einen Landes- und einen Kommunalarm aufgeteilt. Rund 1,6 Milliarden Euro gehen als pauschale Budgets an die Kommunen zur freien Verwendung innerhalb der Bundesvorgaben.

Der Landesarm umfasst etwa eine Milliarde Euro, die fachaufgabenbezogen auf die Ministerien verteilt wurden, wovon ebenfalls die Kommunen profitieren können.

Finanzminister Michael Richter betonte, die Verteilung erfolge unbürokratisch über die Investitionsbank, sodass schnell Ergebnisse bei Bauprojekten, Straßenausbau oder digitalen Verfahren sichtbar würden. Ab dem 2. Januar können Städte, Landkreise und Gemeinden Vorhaben über die Internetseite der Investitionsbank anzeigen.

Die Förderprogramme für den Landesarm werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bauarbeiten an einer Gleisanlage (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Neues Gesetz zur Verteilung von 2,61 Milliarden Euro Bundesmitteln tritt in Sachsen-Anhalt zum Jahreswechsel in Kraft.
  • Gelder sind für öffentliche Infrastruktur und Wirtschaftswachstumsmaßnahmen vorgesehen, aufgeteilt in Landes- und Kommunalarm.
  • Kommunen erhalten rund 1,6 Milliarden Euro zur freien Verwendung, ab 2. Januar können Vorhaben angezeigt werden.

Warum ist das wichtig?

  • Verteilung von 2,61 Milliarden Euro zur Förderung der öffentlichen Infrastruktur und Wirtschaftswachstum
  • Unbürokratische Mittelvergabe fördert schnelle Ergebnisse bei Bauprojekten und digitalen Verfahren
  • Direkter Nutzen für Kommunen durch pauschale Budgets für freie Verwendung

Wer ist betroffen?

  • Kommunen
  • Städte
  • Landkreise

Zahlen/Fakten?

  • 2,61 Milliarden Euro Bundesmittel in Sachsen-Anhalt
  • Rund 1,6 Milliarden Euro für Kommunen zur freien Verwendung
  • Etwa eine Milliarde Euro im Landesarm für Ministerien verteilt

Wie geht’s weiter?

  • Städte, Landkreise und Gemeinden können ab dem 2. Januar Vorhaben anzeigen
  • Förderprogramme für den Landesarm werden später bekannt gegeben
  • Unbürokratische Verteilung der Mittel über die Investitionsbank
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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