Saarland - Was ist passiert – was dahinter steckt
Bildungspolitik im Saarland: Neue Förderschulverordnung
Saarbrücken () – Das Saarland hat eine neue Förderschulverordnung beschlossen, die die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf stärken soll. Die Neuregelung wurde am Dienstag vom Ministerrat verabschiedet, wie das Bildungsministerium mitteilte.
Sie schafft mehr Flexibilität im Förderschulwesen und verbessert die Übergänge innerhalb des inklusiven Bildungssystems.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass Förderschulen künftig mehrere sonderpädagogische Förderschwerpunkte an einem Standort anbieten können. Dadurch sollen Schüler häufiger an ihrem vertrauten Lernort bleiben können, auch wenn sich ihr Unterstützungsbedarf verändert.
Zudem wird Informatik an allen Förderschulen mit Ausnahme des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung verbindlicher Bestandteil der Stundentafeln. Für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird erstmals eine verbindliche Stundentafel eingeführt.
Die Bildungs- und Abschlussmöglichkeiten werden erweitert: Schüler zielgleich unterrichtender Förderschulen können künftig neben dem Hauptschulabschluss auch den Mittleren Bildungsabschluss erwerben.
Der Klassenrat wird in allen Klassenstufen verbindlich verankert, um die Demokratiebildung zu stärken. Die neue Verordnung tritt zum 1. August 2026 in Kraft.
Begleitend werden Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für Schulen und Lehrkräfte angeboten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kinder in einer Schule (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Saarland hat neue Förderschulverordnung beschlossen.
- Förderschulen können mehrere sonderpädagogische Förderschwerpunkte anbieten.
- Informatik wird an allen Förderschulen verbindlich, Ausnahmen für geistige Entwicklung.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der individuellen Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf
- Verbesserung der Übergänge im inklusiven Bildungssystem
- Erweiterung der Bildungs- und Abschlussmöglichkeiten für Schüler
Wer ist betroffen?
- Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
- Schüler an Förderschulen
- Lehrkräfte in Förderschulen
Zahlen/Fakten?
- Förderschulen können mehrere sonderpädagogische Förderschwerpunkte an einem Standort anbieten
- Informatik wird an allen Förderschulen verbindlich, außer beim Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
- Schüler der Förderschulen können künftig Hauptschulabschluss und Mittleren Bildungsabschluss erwerben
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der neuen Förderschulverordnung ab 1. August 2026
- Einführung von Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten für Schulen und Lehrkräfte
- Erweiterung der Bildungs- und Abschlussmöglichkeiten für Schüler
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