Saarland - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftliche Überprüfung im Saarland
Saarbrücken () – Das Saarland hat eine flächendeckende Überprüfung der im Jahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen gestartet. Das teilte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie am Donnerstag mit.
Betroffen sind alle Unternehmen und Freiberufler, die damals eine Unterstützung erhalten haben.
Die Empfänger werden in den kommenden Tagen per E-Mail angeschrieben und erhalten Zugangsdaten für eine Rückmeldeplattform. Sie sind verpflichtet, bis zum 31. März 2026 eine Selbstüberprüfung durchzuführen und mitzuteilen, ob der tatsächlich eingetretene Liquiditätsengpass in den drei Monaten nach Antragstellung mindestens der Höhe der bewilligten Soforthilfe entsprach.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einer Rückforderung und möglichen Zinsen rechnen.
Grundlage für die Überprüfung ist, dass die Hilfen ursprünglich für einen prognostizierten, existenzgefährdenden Liquiditätsengpass gewährt wurden. War der tatsächliche Engpass geringer, ist der überzahlte Betrag zurückzuzahlen.
Bereits ein Viertel der Fälle wurde überprüft, nun folgen die restlichen. Eine unverbindliche Berechnungshilfe steht online zur Verfügung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Euroscheine (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Das Saarland startet eine flächendeckende Überprüfung der 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen.
- Unternehmen und Freiberufler müssen bis zum 31. März 2026 eine Selbstüberprüfung durchführen.
- Fehlende Rückmeldung kann zu Rückforderungen und Zinsen führen.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung der korrekten Verwendung von Staatshilfen
- Vermeidung von missbräuchlichen Zahlungen und Rückforderungen
- Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit bei Unternehmenshilfen
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die Corona-Soforthilfen erhalten haben
- Freiberufler, die Corona-Soforthilfen erhalten haben
- Empfänger der Soforthilfen
Zahlen/Fakten?
- Flächendeckende Überprüfung der Corona-Soforthilfen im Saarland gestartet
- Frist für Selbstüberprüfung: bis 31. März 2026
- Bereits ein Viertel der Fälle überprüft
Wie geht’s weiter?
- Empfänger der Soforthilfen werden per E-Mail angeschrieben und erhalten Zugangsdaten für Rückmeldeplattform
- Selbstüberprüfung bis zum 31. März 2026 erforderlich
- Bei Nichterfüllung drohen Rückforderungen und Zinsen
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