Saarland - Was ist passiert – was dahinter steckt
Pflegepersonal-Anwerbung im Saarland
Saarbrücken () – Das saarländische Sozialministerium unterstützt erstmals Pflegeheime und ambulante Dienste bei der Anwerbung von Pflegepersonal aus dem Ausland. Damit solle dem akuten Personalmangel begegnet und die wohnortnahe Versorgung gestärkt werden, teilte Sozialminister Magnus Jung (SPD) am Freitag mit.
Die Anwerbung sei für viele Einrichtungen zu teuer und zu kompliziert.
Während Kliniken im Saarland bereits internationale Pflegekräfte beschäftigen, stehen Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste laut Ministerium vor großen Herausforderungen. Die Kosten von 10.000 bis 15.000 Euro pro Anwerbung seien für kleinere, inhabergeführte Betriebe oft nicht zu stemmen.
Zudem sei die Altenpflege in vielen Herkunftsländern weniger bekannt oder habe ein schlechteres Image als die Arbeit im Krankenhaus.
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Anwerbekosten, maximal jedoch 6.000 Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung im Saarland liegt, ein unbefristeter Vertrag oder eine verbindliche Ausbildungszusage vorliegt und keine Länder auf der sogenannten WHO-Liste umworben werden.
Die Richtlinie gilt bis Ende 2027
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Saarländisches Sozialministerium unterstützt Anwerbung von Pflegepersonal aus dem Ausland.
- Unterstützung zielt auf Bekämpfung des Personalmangels und Stärkung der versorgung.
- Bis zu 50% der Anwerbekosten, maximal 6.000 Euro pro Person, werden gefördert.
Warum ist das wichtig?
- Unterstützung zur Anwerbung von Pflegepersonal hilft, Personalmangel zu bekämpfen
- Stärkung der wohnortnahen Versorgung in Pflegeeinrichtungen
- Förderung senkt finanzielle Hürden für kleinere Betriebe
Wer ist betroffen?
- Pflegeheime
- Ambulante Dienste
- Pflegepersonal aus dem Ausland
Zahlen/Fakten?
- Anwerbungskosten betragen 10.000 bis 15.000 Euro pro Person.
- Bis zu 50 % der Anwerbekosten werden gefördert, maximal 6.000 Euro.
- Richtlinie gilt bis Ende 2027.
Wie geht’s weiter?
- Unterstützung für Pflegeheime und ambulante Dienste bei der Anwerbung ausländischer Pflegekräfte
- Förderungen von bis zu 6.000 Euro pro Person bis Ende 2027
- Bekanntgabe von Voraussetzungen für die Förderung
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