Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt
Verkehrssicherheit im Gewerbegebiet Trierweiler
Trierweiler () – Die Polizei hat am Donnerstagmorgen im Gewerbegebiet Trierweiler einen spanischen Sattelzug gestoppt, der deutlich die erlaubten Maße überschritten hat. Wie die Ermittler mitteilten, war der Lkw mit zwei Sattelzugmaschinen und einem Pritschenwagen beladen und hatte bei der Fahrt Funken geschlagen, weil die rückwärtigen Ladestützen auf der Straße aufsetzten.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Sattelzug eine Gesamtlänge von 20,10 Metern und eine Gesamthöhe von 4,40 Metern aufwies.
Erlaubt sind laut Polizei lediglich eine Länge von 16,50 Metern und eine Höhe von 4,00 Metern. Der Fahrer konnte für die Maßüberschreitungen keine Ausnahmegenehmigungen vorweisen.
Die Spezialisten schlossen einen technischen Defekt aus und machten den Schwerpunkt der hinteren Sattelzugmaschine sowie die ausgefahrene Ladestütze für die Funkenbildung verantwortlich.
Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Sie kann erst wieder gestattet werden, wenn eine Sattelzugmaschine umgeladen und der Sattelzug gekürzt ist oder anderweitig die erlaubte Höhe oder Länge erreicht wird.
Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Auch gegen das verantwortliche spanische Unternehmen, das der Polizei bereits mehrfach wegen unerlaubter Maßüberschreitungen aufgefallen war, wurde ein Verfahren eingeleitet, das die Einziehung des Frachterlöses und Gewinns vorsieht.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Einsatzstelle (Archiv), Polizei Trier via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Polizei stoppt spanischen Sattelzug im Gewerbegebiet Trierweiler wegen Massüberschreitung
- Gesamtlänge von 20,10 Metern und Höhe von 4,40 Metern festgestellt
- Weiterfahrt untersagt, Bußgeldverfahren gegen Fahrer und Unternehmen eingeleitet
Warum ist das wichtig?
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch Einhaltung von Maßvorgaben
- Prävention von Schäden und Gefahren im Straßenverkehr
- Maßnahmen gegen wiederholte Verstöße durch Unternehmen
Wer ist betroffen?
- Fahrer des Sattelzugs
- Verantwortliches spanisches Unternehmen
- Polizei Trier
Zahlen/Fakten?
- Gesamtlänge des Sattelzugs: 20,10 Meter
- Gesamthöhe des Sattelzugs: 4,40 Meter
- Erlaubte Länge: 16,50 Meter, erlaubte Höhe: 4,00 Meter
Wie geht’s weiter?
- Fahrer muss Sattelzug umladen, um die erlaubten Maße zu erreichen
- Weiterfahrt wird erst nach Anpassung der Ladung gestattet
- Bußgeldverfahren gegen Fahrer und spanisches Unternehmen eingeleitet
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