Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Regeln für Silvesterfeuerwerk in Frankfurt
Frankfurt (Oder) () – Die Stadt Frankfurt (Oder) hat an die geltenden Regeln für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk erinnert. Demnach dürfen volljährige Personen grundsätzlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar handelsübliches Feuerwerk verwenden.
Die Erlaubnis ist jedoch räumlich stark eingeschränkt.
Es ist verboten, Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Anlagen abzubrennen. In Frankfurt (Oder) zählt dazu explizit die Kontrollstelle der Bundespolizei an der Stadtbrücke in der Slubicer Straße.
Von der Straße, dem Gehweg und den angrenzenden Freiflächen darf kein Feuerwerk gezündet werden.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße können laut der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Dies gilt auch für das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der erlaubten Tage oder durch Personen unter 18 Jahren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Frankfurt (Oder) (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Stadt Frankfurt (Oder) erinnert an Regeln für Silvesterfeuerwerk.
- Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, mit räumlichen Einschränkungen.
- Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Warum ist das wichtig?
- Schutz von Menschenleben und Sicherheit in sensiblen Bereichen
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Vermeidung hoher Bußgelder
- Verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Silvester
Wer ist betroffen?
- volljährige Personen
- Personen unter 18 Jahren
- Anwohner in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
Zahlen/Fakten?
- Volljährige dürfen am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerk verwenden
- Bußgeld bei Verstoß bis zu 50.000 Euro
- Zündverbot in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
Wie geht’s weiter?
- Einhaltung der geltenden Regeln für Silvesterfeuerwerk
- Strenge Kontrollen und mögliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro bei Verstößen
- Verbot von Feuerwerk in der Nähe sensibler Einrichtungen
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