Gesellschaft: NRW-Asylleistungen sinken
Düsseldorf () – In Nordrhein-Westfalen haben sich die Zahlen der Menschen, die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, deutlich verringert. Ende 2025 erhielten 70.540 Personen diese Leistungen, was einem Rückgang von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, teilte der Landesbetrieb IT.NRW am Mittwoch mit.
Dies ist der niedrigste Stand seit 2013.
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG werden in der Regel nach ihrer Ankunft in NRW zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs werden unter anderem als Sachleistungen erbracht. Ende 2025 lebten 11.975 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das waren 46 % weniger als ein Jahr zuvor.
Wer nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, wird nach einem Verteilschlüssel den nordrhein-westfälischen Kommunen zugewiesen.
Die Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden lag Ende 2025 bei 58.565 Personen und damit um 12 % niedriger als ein Jahr zuvor. Von ihnen erhielten 63 %, also 36.740 Personen, ebenfalls Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Die übrigen 21.825 hatten Anspruch auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG und erhielten Leistungen, die der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entsprechen.
Dieser Anspruch besteht in der Regel nach 36 Monaten Aufenthalt.
Die fünf häufigsten Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG waren Ende 2025: Syrien, Türkei, Irak, Afghanistan und der Iran. Mit 53 % kam etwas mehr als die Hälfte aller Personen mit Leistungsbezug Ende 2025 aus diesen Ländern.
Mit 34 % war gut ein Drittel der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG minderjährig.
Im jungen Erwachsenenalter von 18 bis 24 Jahren befanden sich 14 %. Rund die Hälfte (50 %) war 25 bis 64 Jahre alt und 2 % hatten das 65ste Lebensjahr überschritten. Mit 59 % waren Ende 2025 knapp drei Fünftel der Personen mit Leistungsbezug männlich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Frau mit Kopftuch und Frau ohne Kopftuch (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Menschen, die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Ende 2025 auf 70.540 gesunken, das sind 20% weniger als im Vorjahr
- Ende 2025 lebten 11.975 Personen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes (46% weniger als ein Jahr zuvor) und 58.565 waren kommunal zugewiesen (12% weniger)
Warum ist das wichtig?
- Deutlich weniger Menschen in Nordrhein-Westfalen beziehen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, was die Ausgaben- und Planungsbedarfe im Bereich Unterbringung und Versorgung senken kann
- Die Zahlen sind auf den niedrigsten Stand seit 2013 gefallen; damit ändern sich die Verteilung auf Landesaufnahmeeinrichtungen und Kommunen sowie der Anteil der Leistungsarten nach § 3 AsylbLG und § 2 AsylbLG
- Die Herkunftsländer und Altersstruktur der Leistungsbeziehenden (z. B. hoher Anteil aus Syrien, Türkei, Irak, Afghanistan, Iran; rund ein Drittel minderjährig) sind relevant für zielgerichtete Unterstützung und Integrationsplanung
Wer ist betroffen?
- 70.540 Personen in Nordrhein-Westfalen, die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
- 11.975 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes
- 58.565 kommunal zugewiesene Leistungsbeziehende inklusive 36.740 mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG und 21.825 mit Analogleistungen nach § 2 AsylbLG
Zahlen/Fakten?
- 70.540 Personen erhielten Ende 2025 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Rückgang um 20% gegenüber dem Vorjahr
- niedrigster Stand seit 2013
- 11.975 Menschen lebten Ende 2025 in Aufnahmeeinrichtungen des Landes; 46% weniger als ein Jahr zuvor
Wie geht’s weiter?
- Ende 2025 erhielten 70.540 Personen in NRW Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 20 Prozent weniger als im Vorjahr
- Von den Leistungsbeziehenden lebten 11.975 in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes (46 Prozent weniger), 58.565 waren kommunal zugewiesen
- Der Anspruch auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG besteht in der Regel nach 36 Monaten Aufenthalt
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