NRW übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine bei Festen

12. Juni 2026
1 min Lesezeit

NRW übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine bei Festen

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Unterstützung für Vereine in NRW

() – Das Land hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen, der Vereine und ehrenamtliche Organisationen bei der Durchführung bestimmter Veranstaltungen finanziell entlasten soll. Wie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung am Freitag mitteilte, werden die Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land übernommen.

Für die Finanzierung stellt das Ministerium bis einschließlich 2027 drei Millionen Euro zur Verfügung.

Von der Vereinbarung profitieren demnach gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Der Vertrag gilt für Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik wie Sommerfeste, Dorffeste oder Vereinsjubiläen, sofern diese vorab bei der GEMA angemeldet werden.

Pro Kalenderjahr kann jede berechtigte Organisation bis zu vier Veranstaltungstage über den Vertrag abrechnen. Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal der GEMA. Ministerin Ina Scharrenbach erklärte: „Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaft schafft, werden wir Hürden abbauen.

Deshalb heißt es künftig: Music on, Gebühren off.“

Voraussetzung für die Nutzung des Vertrags ist unter anderem, dass kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt. Nicht berechtigt sind politische Organisationen wie Parteien.

Ausgeschlossen sind zudem Konzerte, Tanzveranstaltungen, Sportveranstaltungen mit Musik sowie Weihnachtsmärkte von nicht-ehrenamtlichen Veranstaltern. Das Ministerium und die GEMA haben vereinbart, zu prüfen, ob auch Karnevals- und Schützenfestumzüge in den Rahmenvertrag aufgenommen werden können.

Nach Angaben des Ministeriums können rund 33.500 Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen von dem Pauschalvertrag profitieren, der zum 1. Juli in Kraft tritt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Euroscheine (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Nordrhein-Westfalen hat einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen, um Vereine bei Veranstaltungen finanziell zu entlasten.
  • Das Ministerium stellt bis 2027 drei Millionen Euro für die Musiknutzung bereit.
  • Berechtigte Organisationen können bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr abrechnen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Warum ist das wichtig?

  • Finanzielle Entlastung für gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen
  • Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen und Förderung des Ehrenamts
  • Möglichkeit zur Durchführung von bis zu vier Veranstaltungsarten pro Jahr ohne zusätzliche Kosten

Wer ist betroffen?

  • gemeinnützige Organisationen
  • mildtätige Organisationen
  • kirchliche Organisationen

Zahlen/Fakten?

  • 3 Millionen Euro bis einschließlich 2027 für die Finanzierung
  • Rund 33.500 Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen profitieren
  • Vertrag gilt für bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr

Wie geht’s weiter?

  • Vertrag tritt am 1. Juli in Kraft
  • Prüfung, ob Karnevals- und Schützenfestumzüge aufgenommen werden können
  • Berechtigte Organisationen können bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr abrechnen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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