Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Gewaltakte in Marburg
Marburg () – Das Landgericht Marburg hat einen 29-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Der Angeklagte hatte am Himmelfahrtstag 2025 nach starkem Alkoholgenuss einen Radlader aus dem elterlichen Betrieb entwendet und damit gezielt Fahrzeuge im Gegenverkehr attackiert.
Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass es sich nicht um alkoholbedingte Ausfälle, sondern um vorsätzliches Handeln handelte. Der Vorsitzende Richter betonte, es sei großes Glück gewesen, dass niemand getötet wurde.
In einem der angegriffenen Fahrzeuge saß eine Familie mit Kindern. Die körperlichen Verletzungen der Opfer hielten sich zwar in Grenzen, der seelische Schaden sei jedoch groß und die Folgen würden noch Jahre anhalten.
Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte wurde nach Gutachten als eingeschränkt schuldfähig eingestuft, seine Steuerungsfähigkeit sei aber nicht vollständig aufgehoben gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gefängnis (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 29-jähriger Mann wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt.
- Angeklagter entwendete Radlader und griff gezielt Fahrzeuge im Gegenverkehr an.
- Gericht sah vorsätzliches Handeln und große seelische Schäden bei den Opfern als erwiesen an.
Warum ist das wichtig?
- Schützt die Gesellschaft vor gefährlichem Verhalten und potenziellen Tätern.
- Signalisiert, dass vorsätzliches Handeln Konsequenzen hat.
- Betont die Wichtigkeit der psychologischen Folgen für die Opfer.
Wer ist betroffen?
- 29-jähriger Mann (Angeklagter)
- Familie mit Kindern (Opfer)
- Menschen im Gegenverkehr (Betroffene)
Zahlen/Fakten?
- Der 29-jährige Mann wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
- Der Vorfall ereignete sich am Himmelfahrtstag 2025.
- Der Angeklagte hatte einen Radlader entwendet und gezielt Fahrzeuge im Gegenverkehr attackiert.
Wie geht’s weiter?
- Berufung oder Revision gegen das Urteil möglich
- Prüfung der Schuldfähigkeit im Berufungsverfahren
- Folgemaßnahmen bei Vollstreckung des Urteils
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