NRW: Taschenkontrollen in Gefängnissen noch nicht gestartet

22. Juli 2026
1 min Lesezeit

Politik: NRW-Justizvollzug und Kontrollen

() – Die landesweiten Taschenkontrollen bei Bediensteten der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten finden bislang noch nicht statt. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Informationen aus dem Justizministerium.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte die Kontrollen nach mutmaßlichen Korruptionsfällen in der JVA Rheinbach angekündigt.

Falls und wenn sie eingeführt werden, sollen sie nicht täglich alle Beschäftigten betreffen, sondern an jeweils zwei Tagen pro Woche stichprobenartig erfolgen.

Dem Ministerium zufolge ist für die Einführung der Kontrollen ein Mitbestimmungsverfahren vorgeschrieben. Der zugrundeliegende Rahmenerlass sei dem Hauptpersonalrat am 20. Juli übersandt worden, hieß es.

Dem Erlass nach seien „unangekündigte Kontrollen der Bediensteten beim Zugang zur Anstalt“ geplant, und zwar „eine Sichtkontrolle der mitgeführten Taschen und der Taschen an der Bekleidung unter Zuhilfenahme von Metallsonden“. Die Kontrollen fänden an zwei nicht angekündigten Tagen je Kalenderwoche statt, teilte das Ministerium der Zeitung weiter mit.

Die zu kontrollierenden Bediensteten würden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Die Maßnahme solle bis auf Weiteres gelten. Nach einem halben Jahr finde eine Evaluierung statt, so die Information aus dem Ministerium.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justizvollzugsbeamter (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

NRW: Taschenkontrollen in Gefängnissen noch nicht gestartet

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • In NRW sollen landesweite Taschenkontrollen bei Bediensteten der Justizvollzugsanstalten bislang noch nicht stattfinden
  • Die angekündigten Kontrollen sollen stichprobenartig an zwei Tagen pro Woche eingeführt werden und nur einzelne Beschäftigte per Zufallsprinzip betreffen
  • Grundlage ist ein Mitbestimmungsverfahren; der Rahmenerlass wurde an den Hauptpersonalrat übersandt und nach einem halben Jahr soll eine Evaluierung erfolgen

Warum ist das wichtig?

  • Verhindert und erschwert potenzielle Korruption in Justizvollzugsanstalten durch unangekündigte Taschenkontrollen
  • Erhöht die Sicherheit im Zugang zur Anstalt durch Sichtkontrolle mit Metallsonden
  • Durch stichprobenartige, zufallsbasierte Kontrollen und Evaluierung nach einem halben Jahr wird die Maßnahme überprüfbar und begrenzt umgesetzt

Wer ist betroffen?

  • Bedienstete der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten
  • Nach Zufallsprinzip ausgewählte Bedienstete beim Zugang zur Anstalt (Taschenkontrollen)

Zahlen/Fakten?

  • 2 Tage pro Woche stichprobenartig, nicht täglich alle Beschäftigten
  • Zufallsauswahl der zu kontrollierenden Bediensteten
  • Mitbestimmungsverfahren; Rahmenerlass am 20. Juli an den Hauptpersonalrat übersandt

Wie geht’s weiter?

  • Wenn die landesweiten Taschenkontrollen eingeführt werden, sollen sie nur an jeweils zwei Tagen pro Woche stichprobenartig stattfinden statt täglich alle Beschäftigten zu betreffen
  • Die Kontrollen sollen unangekündigt beim Zugang zur Anstalt erfolgen, mit Sichtkontrolle der mitgeführten Taschen und Taschen an der Bekleidung unter Zuhilfenahme von Metallsonden
  • Die Maßnahme soll bis auf Weiteres gelten und nach einem halben Jahr evaluiert werden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Don't Miss