Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Kulturförderung im ländlichen Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf () – Das Land Nordrhein-Westfalen stellt ab Sommer 500.000 Euro für Kulturprojekte im ländlichen Raum bereit. Mit sogenannten Kultur-Schecks in Höhe von je 500 Euro sollen bis zu 1.000 kleinere Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Theateraufführungen oder Filmvorführungen unterstützt werden, wie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mitteilte.
Der Landtag hat das Förderprogramm auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen beschlossen.
Kulturministerin Ina Brandes betonte, dass ein attraktives Kulturangebot gerade im ländlichen Raum Lebensqualität bedeute. Mit den Schecks wolle man das ehrenamtliche Engagement vor Ort unterstützen und eine digitale Förderung mit minimalem Verwaltungsaufwand schaffen.
„Häufig scheitern gute Ideen nicht am Geld, sondern an komplizierten Verfahren oder langen Vorlaufzeiten“, so die Ministerin.
Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens. Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte.
Der Antrag erfolgt über das Online-Portal ‚Kultur.Web‘, wobei die Belege spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden müssen. Die Förderrichtlinie soll im Juni veröffentlicht werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | 500-Euro-Geldscheine (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Nordrhein-Westfalen stellt ab Sommer 500.000 Euro für Kulturprojekte im ländlichen Raum bereit.
- Kultur-Schecks in Höhe von 500 Euro sollen bis zu 1.000 kleinere Veranstaltungen unterstützen.
- Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen im ländlichen Raum, Anträge erfolgen über das Online-Portal 'Kultur.Web'.
Warum ist das wichtig?
- Förderung der Kultur im ländlichen Raum verbessert die Lebensqualität.
- Unterstützung ehrenamtlichen Engagements und Reduzierung bürokratischer Hürden.
- Ermöglichung von vielfältigen Veranstaltungen stärkt die lokale Gemeinschaft.
Wer ist betroffen?
- Vereine
- Organisationen
- Initiativen
Zahlen/Fakten?
- 500.000 Euro für Kulturprojekte im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens
- Kultur-Schecks in Höhe von je 500 Euro für bis zu 1.000 Veranstaltungen
- Anträge über Online-Portal 'Kultur.Web' mit Belegen vier Wochen nach Veranstaltung
Wie geht’s weiter?
- Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Juni
- Anträge über das Online-Portal 'Kultur.Web' stellen
- Einreichung der Belege bis spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung
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