Mecklenburg-Vorpommern plant Besoldungserhöhungen für Beamte

13. März 2026
1 min Lesezeit

Mecklenburg-Vorpommern plant Besoldungserhöhungen für Beamte

Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommern

() – Die Landesregierung will die Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst zeitnah auf die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Das teilte das Finanzministerium in Schwerin am Freitag mit.

Demnach soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der Erhöhungen in drei Stufen vorsieht.

Konkret sind Steigerungen des Grundgehalts um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. April 2026 geplant. Weitere Erhöhungen um zwei Prozent folgen zum 1. März 2027 und um 1 Prozent zum 1. Januar 2028. Erstmals sollen auch alle Erschwerniszulagen angehoben werden.

Die Anwärterbezüge würden in drei Schritten um insgesamt 150 Euro steigen.

Das Ministerium hatte zuvor Gespräche mit Gewerkschaften geführt. Einig sei man sich darauf, zunächst ein Anpassungsgesetz auf den Weg zu bringen.

In einem zweiten Schritt soll dann eine umfassende Überprüfung des Besoldungsrechts im Lichte einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen. Der Richterbund des Landes hatte diesen zweistufigen Weg zuvor kritisiert und sofortige höhere Erhöhungen gefordert.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Euroscheine (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Mecklenburg-Vorpommern will Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst auf Besoldung übertragen.
  • Gesetzentwurf sieht Erhöhungen in drei Stufen vor: 2,8% zum 1. April 2026, 2% zum 1. März 2027, 1% zum 1. Januar 2028.
  • Anwärterbezüge steigen um insgesamt 150 Euro in drei Schritten.

Warum ist das wichtig?

  • Sicherstellung gerechter Besoldung im öffentlichen Dienst
  • Stärkung der Attraktivität des Beamtenstatus
  • Verbesserung der finanziellen Situation der Beamten und Versorgungsempfänger

Wer ist betroffen?

  • Beamte
  • Richter
  • Versorgungsempfänger

Zahlen/Fakten?

  • Grundgehaltserhöhung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, zum 1. April 2026
  • Weitere Erhöhungen um 2 Prozent zum 1. März 2027 und um 1 Prozent zum 1. Januar 2028
  • Anwärterbezüge steigen um insgesamt 150 Euro

Wie geht’s weiter?

  • Gesetzentwurf mit Tariferhöhungen in drei Stufen erarbeiten
  • Erstmalige Anhebung aller Erschwerniszulagen und Anwärterbezüge
  • Umfassende Überprüfung des Besoldungsrechts nach neuer Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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