Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Familienförderung in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf () – Das nordrhein-westfälische Familienministerium hat das Förderprogramm „Familienzeit NRW“ für 2026 neu aufgelegt. Familien mit geringem Einkommen können damit einen bezuschussten Urlaub in Familienferienstätten antreten, wie das Landesfamilienministerium am Dienstag mitteilte.
Für das Programm stellt das Land in diesem Jahr insgesamt 3,4 Millionen Euro bereit, eine Million Euro mehr als zuvor.
Anträge für Urlaube in den Osterferien können ab sofort bis zum 28. Februar gestellt werden. Das Programm richtet sich insbesondere an Alleinerziehende, kinderreiche Familien sowie Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Angehörigen mit Behinderung.
Der Eigenanteil liegt bei 50 Euro pro Erwachsenem und 25 Euro pro Kind.
Eine Reise umfasst drei bis sechs Übernachtungen mit Vollverpflegung und pädagogisch begleiteten Freizeitangeboten, entweder in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit. Die Organisation übernimmt der Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg.
Anträge für Zeiträume außerhalb der Schulferien können ganzjährig gestellt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Euroscheine (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Familienministerium NRW hat Förderprogramm "Familienzeit NRW" für 2026 neu aufgelegt.
- 3,4 Millionen Euro stehen für bezuschusste Familienurlaube bereit.
- Anträge für Osterferien bis 28. Februar möglich.
Warum ist das wichtig?
- Förderung von Urlaub für Familien mit geringem Einkommen
- Unterstützung für Alleinerziehende und kinderreiche Familien
- Verbesserung der Lebensqualität und soziale Teilhabe von benachteiligten Familien
Wer ist betroffen?
- Familien mit geringem Einkommen
- Alleinerziehende
- kinderreiche Familien
Zahlen/Fakten?
- 3,4 Millionen Euro Fördermittel für 2026
- 50 Euro Eigenanteil pro Erwachsenem, 25 Euro pro Kind
- Anträge für Osterferien bis 28. Februar möglich
Wie geht’s weiter?
- Anträge für Urlaube in den Osterferien bis 28. Februar stellen
- Ganzjährige Antragstellung für Zeiträume außerhalb der Schulferien
- Eigenanteil von 50 Euro pro Erwachsenem und 25 Euro pro Kind
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