Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Köln: Mindestpreis für Mietwagenfahrten
Köln () – Die Stadt Köln will einen Mindestpreis für Fahrten mit Mietwagen einführen. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit.
Die geplante Allgemeinverfügung soll nach der Ratssitzung im März 2026 bekannt gemacht werden.
Das Mindestbeförderungsentgelt muss demnach mindestens 80 Prozent des regulären Taxitarifs betragen. Mietwagenunternehmen können weiterhin einen Zuschlag erheben, dürfen aber keine höheren Rabatte gewähren als Taxiunternehmen.
Die Regelung gilt für Fahrten, die in Köln beginnen und enden oder das städtische Pflichtfahrgebiet für Taxen betreffen.
Ausgenommen sind Krankenfahrten mit entsprechender Vereinbarung mit einer Krankenkasse sowie Fahrten, bei denen der Auftrag nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt erteilt wurde. Die Stadt begründet den Schritt mit der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und der Abwehr eines ‚verzerrten oder gar ruinösen Wettbewerbs‘ zwischen den Verkehrsformen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Taxi (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Stadt Köln plant Einführung eines Mindestpreises für Mietwagenfahrten.
- Mindestbeförderungsentgelt soll mindestens 80 % des regulären Taxitarifs betragen.
- Regelung betrifft Fahrten, die in Köln beginnen und enden oder das städtische Pflichtfahrgebiet betreffen.
Warum ist das wichtig?
- Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen
- Abwehr von verzerrtem oder ruinösem Wettbewerb zwischen Verkehrsformen
- Schutz der Taxiunternehmen durch Mindestpreisregelung
Wer ist betroffen?
- Mietwagenunternehmen
- Taxiunternehmen
- Fahrgäste in Köln
Zahlen/Fakten?
- Mindestpreis für Fahrten mit Mietwagen soll eingeführt werden
- Mindestbeförderungsentgelt beträgt mindestens 80% des regulären Taxitarifs
- Regelung gilt für Fahrten, die in Köln beginnen und enden
Wie geht’s weiter?
- Bekanntmachung der Allgemeinverfügung nach der Ratssitzung im März 2026
- Umsetzung des Mindestbeförderungsentgelts von mindestens 80 % des regulären Taxitarifs
- Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen Mietwagen- und Taxiunternehmen
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