Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Umweltpolitik: Windkraftprojekt in Meschede
Meschede () – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Eilantrag eines Gleitschirmfliegervereins gegen den Bau einer Windenergieanlage bei Meschede abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der Verein hatte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine von insgesamt sechs Anlagen in einem Windpark geklagt, da er erhebliche Sicherheitsrisiken und eine unzumutbare Einschränkung des Flugbetriebs befürchtete.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Verein ordnungsgemäß am Genehmigungsverfahren beteiligt worden sei. Die Genehmigung stelle sich nicht als rücksichtslos gegenüber dem Verein dar.
Seinen eigenen Angaben zufolge sei der Flugbetrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h kaum beeinträchtigt, was für den Gleitschirmflug der relevante Bereich sei. Zudem liege das geplante Windrad in einem im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiegebiet.
Der Startplatz des Vereins befindet sich etwa 550 Meter von der geplanten Anlage entfernt und wird nach Vereinsangaben intensiv genutzt.
Der Beschluss des 22. Senats des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Die Genehmigung für den Windpark war bereits im Oktober 2025 erteilt worden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Windrad-Bau (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen lehnt Eilantrag eines Gleitschirmfliegervereins gegen Windenergieanlage bei Meschede ab.
- Verein befürchtete Sicherheitsrisiken und Einschränkungen des Flugbetriebs.
- Genehmigung wurde als nicht rücksichtslos gegenüber dem Verein beurteilt.
Warum ist das wichtig?
- Klärung von Sicherheitsrisiken und deren Akzeptanz im Genehmigungsverfahren
- Schutz der Interessen von Gleitschirmfliegern vs. Ausbau erneuerbarer Energien
- Rechtliche Präzedenzfälle für zukünftige Windpark-Projekte
Wer ist betroffen?
- Gleitschirmfliegerverein
- Betreiber der Windenergieanlage
- Anwohner in der Nähe des Windparks
Zahlen/Fakten?
- Eilantrag des Gleitschirmfliegervereins gegen Windenergieanlage abgelehnt
- Flugbetrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h kaum beeinträchtigt
- Startplatz des Vereins etwa 550 Meter von der geplanten Anlage entfernt
Wie geht’s weiter?
- Der Bau der Windenergieanlage kann fortgesetzt werden.
- Der Gleitschirmfliegerverein wird weiterhin am Genehmigungsverfahren beteiligt sein.
- Der Flugbetrieb bleibt voraussichtlich bei bestimmten Windgeschwindigkeiten unauffällig.
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