Niedersachsen plant Reform des Maßregelvollzugsgesetzes

2. März 2026
1 min Lesezeit

Niedersachsen plant Reform des Maßregelvollzugsgesetzes

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesetzesreform zur Maßregelvollziehung in Niedersachsen

() – Die niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Maßregelvollzuggesetz zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.

Ziel der Neufassung sei es, die Ziele des Vollzugs sowohl für die untergebrachten Personen als auch für die Einrichtungen klarer zu fassen und Anpassungen an die aktuelle Rechtsentwicklung vorzunehmen.

Zu den wesentlichen Änderungen gehört eine Erweiterung des Anwendungsbereichs. Künftig soll das Gesetz auch für die Unterbringung nach dem Jugendgerichtsgesetz und für die einstweilige Unterbringung nach der Strafprozessordnung gelten.

Zudem wird eine Regelungslücke geschlossen, indem das Gesetz auch Anwendung findet, wenn ein Strafrest nach Beendigung der Maßregel in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs vollstreckt werden soll.

Ergänzend dazu soll der Vollzug der Maßregel künftig nicht mehr zwingend unter ärztlicher Leitung stehen müssen, um die Personalgewinnung für Stellen der Vollzugsleitungen zu erleichtern. Die Durchführung ärztlicher Aufgaben bleibe jedoch weiterhin Ärzten mit entsprechender Fachweiterbildung vorbehalten.

Staatssekretärin Christine Arbogast betonte, mit der Novellierung wolle man den Akteuren eine verlässliche Grundlage bieten und dem Fachkräftemangel wirksam begegnen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Niedersächsische Landesregierung hat Entwurf für neues Maßregelvollzugsgesetz freigegeben.
  • Gesetzserweiterung umfasst auch Jugendgerichtsgesetz und einstweilige Unterbringung.
  • Regelungslücke wird geschlossen, Vollzug nicht mehr zwingend unter ärztlicher Leitung.

Warum ist das wichtig?

  • Klare Fassung der Vollzugsziele für untergebrachte Personen und Einrichtungen
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs schafft mehr Rechtssicherheit
  • Verbesserung der Personalgewinnung im Maßregelvollzug durch flexible Regulationsfähigkeit

Wer ist betroffen?

  • untergebrachte Personen
  • Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • Fachkräfte im Vollzugsbereich

Zahlen/Fakten?

  • Neues Maßregelvollzuggesetz in Niedersachsen
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Jugendgerichtsgesetz und Strafprozessordnung
  • Gesetz schließt Regelungslücke für Strafrest nach Maßregelvollzug

Wie geht’s weiter?

  • Gesetzesentwurf wird weiter ausgearbeitet und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht
  • Gespräche mit Fachleuten und Interessengruppen zur Umsetzung führen
  • Prüfung der Auswirkungen auf die Einrichtungen und untergebrachten Personen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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