Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Verkehr und Infrastruktur in Berlin
Berlin () – Die Deutsche Bahn hat ihren Auftragnehmer ecoVista aufgefordert, die vereinbarten Standards im Schienenersatzverkehr zwischen Hamburg und Berlin einzuhalten. Das teilte die DB InfraGO am Samstag mit.
Ab Sonntag plane ecoVista, Busse einzusetzen, die nicht den vertraglichen Qualitätskriterien für Design, Ausstattung und Fahrgastinformation entsprächen.
Gerd-Dietrich Bolte, Vorstand Infrastrukturplanung der DB InfraGO, erklärte, dieses Vorgehen werde nicht toleriert. ‚Die DB InfraGO hat den Auftragnehmer ecoVista aufgefordert, unmittelbar zum vertraglich vereinbarten Zustand zurückzukehren und behält sich rechtliche Schritte vor‘, sagte Bolte. Mit den zuständigen Aufgabenträgern und Eisenbahnverkehrsunternehmen stehe man im engen Austausch.
Die Busse im Schienenersatzverkehr müssen sich laut DB durch ein einheitliches Design in Verkehrspurpur, einheitliche Außenanzeigen sowie Systeme zur Reisenden-Information auszeichnen.
Diese Standards seien mit allen Beteiligten abgestimmt worden. Der Ersatzverkehr ist aufgrund von Sanierungsarbeiten auf der Strecke Hamburg-Berlin eingerichtet worden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ersatzhaltestelle (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Deutsche Bahn fordert ecoVista zur Einhaltung vereinbarter Standards im Schienenersatzverkehr auf.
- ecoVista plant den Einsatz von Bussen, die nicht den vertraglichen Qualitätskriterien entsprechen.
- DB InfraGO behält sich rechtliche Schritte vor.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung der Qualität im Schienenersatzverkehr
- Einhaltung vertraglicher Standards schützt Fahrgastinteressen
- Vermeidung rechtlicher Konflikte durch klare Vorgaben
Wer ist betroffen?
- Deutsche Bahn
- ecoVista
- Fahrgäste im Schienenersatzverkehr zwischen Hamburg und Berlin
Zahlen/Fakten?
- Auftragnehmer ecoVista soll Standards im Schienenersatzverkehr einhalten
- Busse entsprechen nicht den vertraglichen Qualitätskriterien
- DB InfraGO behält sich rechtliche Schritte vor
Wie geht’s weiter?
- ecoVista muss vertraglich vereinbarte Standards im Schienenersatzverkehr einhalten
- DB InfraGO behält sich rechtliche Schritte vor
- Austausch mit Aufgabenträgern und Eisenbahnverkehrsunternehmen wird fortgesetzt
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