Linke fordert Bund zu mehr Kostenbeteiligung bei Inklusion auf

2. Juli 2026
1 min Lesezeit

Linke fordert Bund zu mehr Kostenbeteiligung bei Inklusion auf

Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Kostensteigerung des Bundesteilhabegesetzes in MV

() – Die Kosten für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in steigen rasant. Das hat die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Steffi Pulz-Debler, mitgeteilt.

Sie bezog sich dabei auf einen Sonderbericht des Landesrechnungshofes.

Lagen die Ausgaben im Jahr 2020 noch bei rund 330 Millionen Euro, rechnet die Fraktion für das laufende Jahr mit 736 Millionen Euro. Für das kommende Jahr werde bereits mit 809 Millionen Euro kalkuliert.

Pulz-Debler zufolge könnte die Milliarden-Schwelle im Jahr 2030 erreicht oder überschritten werden. Sie kritisierte, dass der Bund die finanziellen Folgen für Länder und Kommunen nicht ausreichend beachtet habe.

Die Abgeordnete forderte eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten.

Sie verwies auf den Koalitionsvertrag von Bundeskanzler Friedrich Merz, der eine Weiterentwicklung des Gesetzes und eine höhere Kostenbeteiligung vorsehe. Zugleich mahnte sie mehr Transparenz bei den Leistungen an und kritisierte, dass ein Datenpool für Hilfsmaßnahmen bis heute nicht zustande gekommen sei.

Der Inklusionsmarathon müsse weitergehen, Stillstand sei inakzeptabel.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Linken-Parteitag (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Kosten für das Bundesteilhabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern steigen rasant.
  • Ausgaben steigen von 330 Millionen Euro (2020) auf 736 Millionen Euro (2023) und voraussichtlich 809 Millionen Euro (2024).
  • Pulz-Debler fordert stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes und mehr Transparenz bei den Leistungen.

Warum ist das wichtig?

  • Rasante Kostensteigerung für das Bundesteilhabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Kritische Finanzlage könnte in Zukunft zu einer Überlastung der öffentlichen Haushalte führen
  • Notwendigkeit einer stärkeren Kostenbeteiligung des Bundes zur Entlastung der Länder und Kommunen

Wer ist betroffen?

  • Menschen mit Behinderungen
  • Länder und Kommunen
  • Bundeskanzler Friedrich Merz

Zahlen/Fakten?

  • Ausgaben 2020: rund 330 Millionen Euro
  • Ausgaben 2023: 736 Millionen Euro
  • Geplante Ausgaben 2024: 809 Millionen Euro
  • Prognose für 2030: mögliche Milliarden-Schwelle überschritten

Wie geht’s weiter?

  • Stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten fordern
  • Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes im Koalitionsvertrag umsetzen
  • Mehr Transparenz bei den Leistungen schaffen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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