Landeskabinett beschließt neues Hochschulgesetz

16. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Landeskabinett beschließt neues Hochschulgesetz

Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Hochschulgesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern

() – Das Kabinett von hat den Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz beschlossen. Das Gesetz soll die Hochschulen im Wettbewerb um Fachkräfte und Studierende besser aufstellen.

Zu den zentralen Änderungen gehört, dass die Fachhochschulen in Neubrandenburg, und künftig als Hochschulen für angewandte Wissenschaften bezeichnet werden.

Damit verbunden wird die Möglichkeit geschaffen, in gesonderten Fachbereichen Promotionen an diesen drei Standorten zu erhalten.

„Was auf den ersten Blick wie eine Formalie wirkt, ist in Wahrheit eine ganz wichtige Entscheidung“, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dirk Stamer. Weitere Neuerungen betreffen familienfreundlichere Studienbedingungen, einen verbesserten Zugang für beruflich Qualifizierte und die Verankerung des freien Zugangs zu Forschungsdaten (Open Access) im Gesetz.

Zudem sollen bürokratische Regelungen abgebaut werden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag übermittelt und soll im kommenden Jahr in erster Lesung beraten werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Studenten in einer Bibliothek (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Das Kabinett von Mecklenburg-Vorpommern hat den Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz beschlossen.
  • Fachhochschulen in Neubrandenburg, Stralsund und Wismar werden als Hochschulen für angewandte Wissenschaften bezeichnet und können Promotionen anbieten.
  • Der Gesetzentwurf wird dem Landtag übermittelt und soll im kommenden Jahr beraten werden.

Warum ist das wichtig?

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen um Fachkräfte und Studierende
  • Einführung von Promotionsmöglichkeiten an Fachhochschulen
  • Förderung familienfreundlicher Studienbedingungen und Open Access zu Forschungsdaten

Wer ist betroffen?

  • Fachhochschulen in Neubrandenburg, Stralsund und Wismar
  • Studierende und beruflich Qualifizierte
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Zahlen/Fakten?

  • Fachhochschulen in Neubrandenburg, Stralsund und Wismar künftig Hochschulen für angewandte Wissenschaften
  • Möglichkeit zur Promotion in gesonderten Fachbereichen an diesen Standorten
  • Gesetzesentwurf wird dem Landtag übermittelt und 2024 in erster Lesung beraten

Wie geht’s weiter?

  • Gesetzentwurf wird dem Landtag übermittelt
  • Erste Lesung im kommenden Jahr
  • Einführung neuer Bezeichnungen und Möglichkeiten für Fachhochschulen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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