Panorama: Radfahrer in Torgelow
Torgelow () – Die Polizei hat am Mittwochabend einen stark alkoholisierten Radfahrer in Torgelow aus dem Verkehr gezogen. Wie das Polizeipräsidium Neubrandenburg am Donnersag mitteilte, fiel der Mann den Beamten gegen 20:40 Uhr in der Karlsfelder Straße auf, weil er in deutlichen Schlangenlinien fuhr.
Über eine Strecke von rund 100 Metern steuerte der 37-Jährige sein Fahrrad immer wieder von links nach rechts.
Etwa 50 Meter vor dem Streifenwagen wechselte er zudem unvermittelt von der Fahrbahn auf den Gehweg. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von 3,38 Promille.
Die Polizisten ordneten eine Blutprobenentnahme an und untersagten dem Mann die Weiterfahrt.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wurde informiert. Gegen den Deutschen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Ein stark alkoholisierter 37-jähriger Radfahrer wurde am Mittwochabend in Torgelow von der Polizei gestoppt, weil er deutliche Schlangenlinien fuhr
- Bei der Kontrolle ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest 3,38 Promille; eine Blutprobe wurde angeordnet und die Weiterfahrt untersagt
- Gegen den Deutschen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet
Warum ist das wichtig?
- Erhöht die Verkehrssicherheit, indem ein stark alkoholisiertes Fahren im Straßenverkehr verhindert wird
- Reduziert das Risiko von Unfällen durch konsequente Kontrolle und Amtsanordnung wie Blutprobe und Weiterfahrverbot
- Ermöglicht rechtliche Aufarbeitung durch Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr
Wer ist betroffen?
- Ein 37-jähriger Radfahrer in Torgelow
- Ein deutscher Mann, der stark alkoholisiert Fahrrad fuhr
Zahlen/Fakten?
- 20:40 Uhr (Mittwochabend)
- 37-Jähriger Radfahrer
- 3,38 Promille (Atemalkoholtest)
Wie geht’s weiter?
- Blutprobenentnahme angeordnet und Weiterfahrt untersagt
- Fahrerlaubnisbehörde informiert und Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet
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