Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitspolitik in Hessen: Notfallreform im Fokus
Wiesbaden () – Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz hat anlässlich der heutigen Sitzung des Bundesrates Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Notfallreform des Bundes angemeldet. Das teilte das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am Freitag mit.
Der Bundesrat befasst sich heute mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Stolz begrüßte die Reform im Grundsatz, da der Rettungsdienst im Bundesrecht bislang als bloßer Fahrtkostenersatz erscheine. Dies sei ein Paradigmenwechsel.
Allerdings müsse die Finanzierung stimmen und alle Kosten des Rettungsdienstes abdecken, darunter Einsatz, Vorhaltung, Investitionen und Leitstelleninfrastruktur. Die von den Ländern geforderte Übergangsfrist von zwölf Monaten für neue Verträge sei zu kurz.
Die Ministerin forderte den Bund auf, die Notfallreform, die Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und die laufende Krankenhausreform konsequent zu verzahnen.
Nur so entstehe eine Versorgung, die vor Ort wirklich ankomme. Hessen bringe mit dem Projekt zur sektorenübergreifenden ambulanten Notfallversorgung (SaN) eigene Erfahrungen in die Debatte ein.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 12.06.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz meldet Nachbesserungsbedarf bei der Notfallreform an.
- Stolz fordert angemessene Finanzierung und längere Übergangsfristen für neue Verträge.
- Ministerin betont die Notwendigkeit der Verzahnung von Notfallreform, Beitragssatzstabilisierung und Krankenhausreform.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung der Notfallversorgung durch Reformen
- Sicherstellung der Finanzierung für Rettungsdienste
- Notwendigkeit der Verzahnung von Reformen für effektive Versorgung vor Ort
Wer ist betroffen?
- hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz
- Länder und deren Rettungsdienste
- gesetzlich Versicherte
Zahlen/Fakten?
- 12 Monate Übergangsfrist für neue Verträge gefordert
- Notfallversorgung als bloßer Fahrtkostenersatz bisher im Bundesrecht
- Notwendige Kosten für Einsatz, Vorhaltung, Investitionen und Infrastruktur müssen abgedeckt werden
Wie geht’s weiter?
- Nachbesserungen bei der Notfallreform einfordern
- Finanzierungsfragen klären und Übergangsfristen verlängern
- Verzahnung der Reformen für bessere Versorgung sicherstellen
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